Schweiz
Romandie

Nachbarin und Tochter betäubt und vergewaltigt: 12 Jahre Knast

Nachbarin und Tochter betäubt und vergewaltigt: 12 Jahre Knast für Waadtländer

30.01.2020, 12:00
Stacheldraht am Erweiterungsbau Baesslergut II in Basel am Donnerstag, 18. Dezember 2019. Der Kanton Basel-Stadt hat mit dem Neubau 78 Plaetze fuer Strafvollzug-Inhaftierte geschaffen. (KEYSTONE/Georg ...
Bild: KEYSTONE

Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Mannes abgewiesen, der wegen Sexualdelikten zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt wurde. Er wurde der mehrfachen Vergewaltigung seiner Nachbarin und seiner eigenen Tochter für schuldig befunden. Die Opfer betäubte er jeweils und zudem filmte er seine Taten.

2005 verbrachte der Verurteilte zwei Abende unter dem Vorwand bei der Nachbarin, sie mit einer Übersetzung zu betrauen. Mit einem Medikament betäubte er die Frau und verging sich anschliessend auf verschiedene Weise an ihr.

Zwischen 2014 und 2015 ging er bei seiner damals 13-jährigen Tochter ähnlich vor. Zunächst betäubte er sowohl seine Ehefrau als auch das Mädchen. Danach begab er sich jeweils in das Zimmer der Tochter, wo er sie sexuell missbrauchte. Mit Äther sorgte er dafür, dass das Mädchen nicht aus ihrer Betäubung aufwachte.

Dies geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor. Die Lausanner Richter haben die Rüge des Mannes abgewiesen, wonach er die Taten bezüglich der Nachbarin in den Jahren 2003 oder 2004 begangen habe und sie somit verjährt seien.

Das Waadtländer Kantonsgericht habe sie willkürlich auf das Jahr 2005 verlegt. Das Bundesgericht beurteilt die Aussagen des Opfer jedoch als glaubwürdig, und sieht keinen Grund, diese in Zweifel zu ziehen.

Das Bundesgericht bestätigt weiter, dass der Verurteilte mit dem Einsatz des Äthers das Risiko in Kauf genommen habe, die psychische und physische Gesundheit seiner Tochter zu schädigen. Die Vorinstanz habe deshalb von einem grausamen Vorgehen ausgehen dürfen.

Auch an der Strafzumessung hat das Bundesgericht nichts auszusetzen. Es bestätigt das schwere Verschulden des Täter und die Angemessenheit der Länge der Freiheitsstrafe. (Urteil 6B_1127/2019 vom 20.01.2020) (aeg/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
Du hast uns was zu sagen?
Hast du einen relevanten Input oder hast du einen Fehler entdeckt? Du kannst uns dein Anliegen gerne via Formular übermitteln.
2 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Unicron
30.01.2020 12:51registriert November 2016
Was für ein Mensch ist das denn bitte: "Die Lausanner Richter haben die Rüge des Mannes abgewiesen, wonach er die Taten bezüglich der Nachbarin in den Jahren 2003 oder 2004 begangen habe und sie somit verjährt seien." Er streitet also noch nicht mal ab dass er es getan hat, sondern findet es nur unfair dass er immer noch dafür bestraft werden kann...
1212
Melden
Zum Kommentar
2
Erste Pisten sind offen: An diesen Tagen starten die Skigebiete in die Wintersaison
Der erste Schnee liegt in den Bergen, der Nebel ist ein guter Grund für einen Ausflug in die Höhe. Doch viele Skipisten sind noch geschlossen. Aber nicht mehr lange. Und auch nicht alle.
Die Temperaturen liegen am Morgen im einstelligen Bereich und der Nebel hängt hartnäckig über dem Flachland. Eigentlich wären die Voraussetzungen für einen Tag auf der Piste vom Flachland aus gesehen schon mal ideal. Doch die Hauptsaison hat noch nicht richtig begonnen.
Zur Story