Ende 2023 lief – 20 Jahre nach Inkrafttreten im Januar 2004 – die Frist zur Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) bei den Bahnhöfen und Bushaltestellen ab. Bis dahin hätten eigentlich alle ÖV-Stationen der Schweiz behindertengerecht umgebaut werden müssen, soweit solche Anpassungen verhältnismässig sind.
Die Umsetzung verlief jedoch von Beginn an harzig, weshalb das Bundesamt für Verkehr (BAV) 2017 das «Umsetzungsprogramm BehiG» startete. Die Transportunternehmen sollten dadurch bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten unterstützt werden. Doch auch nach Ablauf der gesetzlichen Frist sind immer noch viele ÖV-Stationen nicht barrierefrei nutzbar.
Gemäss dem siebten Umsetzungsbericht des BAV waren Ende Juni 576 von 1809 Bahnhöfen für Menschen mit Beeinträchtigung noch nicht autonom benutzbar. Baulich angepasst wurden bis Ende des letzten Jahres 1089 Bahnhöfe, das sind 97 mehr als Ende 2022. Da die grösseren Bahnhöfe prioritär angepasst wurden, konnten per Ende letzten Jahres 80 Prozent aller Passagiere spontan reisen.
Bei rund 160 Bahnhöfen ist eine bauliche Anpassung unverhältnismässig, weil unter anderem das Passagieraufkommen im Verhältnis zu den Kosten nur sehr klein ist und kein besonderer Bedarf von Menschen mit Beeinträchtigung besteht. Die Bahnen sind aber verpflichtet, wenn nötig Hilfestellung durch Personal anzubieten.
Bei den 576 Bahnhöfen, die noch baulich angepasst werden müssen, gibt es komplett unterschiedlich lange Verspätungen. 42 Bahnhöfe werden spätestens Ende dieses Jahres barrierefrei sein, bei einigen geht es aber noch etliche Jahre bis zur vollständigen Anpassung. So werden 187 Bahnhöfe erst nach dem Jahr 2030 barrierefrei sein. Am spätesten der Bahnhof in St.Peter-Molinis an der Strecke zwischen Chur und Arosa – dieser wird für Menschen mit Beeinträchtigung erst Ende 2037 autonom benutzbar sein.
Die Gründe, warum gewisse Bahnhöfe noch nicht barrierefrei benutzbar sind, variieren teils stark. In Jona SG oder Wetzikon ZH erfüllt beispielsweise die Rampe die gesetzlichen Anforderungen noch nicht. In Aarau AG sind nicht alle Zugänge barrierefrei nutzbar und in Zug ZG und Olten SO muss ein SBB-Rollstuhl als Ein- und Ausstiegshilfe benutzt werden, während in Burgdorf BE und Bern BE nur gewisse Gleise barrierefrei zugänglich sind. (pre)
Man kann sich teilweise nicht selbständig bewegen, wenn keine Rampe/Lift vorhanden ist. Finde es sehr wichtig, dass hier vorwärts genacht wird.