Pikante Neuigkeiten im Fall des abgesetzten SP-Ständerats Simon Stocker. Die Beschwerdekosten von 20'000 Franken bezahlte der engste Vertraute von Thomas Minder. Dies berichtet der «Blick». Zur Erinnerung: Der parteilose Minder hat das Rennen um den Schaffhauser Ständeratssitz gegen Stocker sehr überraschend verloren – nach 12 Jahren im Amt.
Vor zwei Wochen dann der grosse Knall: Das Bundesgericht hat Stocker per sofort des Amtes enthoben. Zum Zeitpunkt seiner Wahl im Oktober 2023 habe er überwiegend in Zürich gewohnt.
Wer die Wahlbeschwerde orchestriert hat, blieb lange unklar. Stocker und sein Umfeld vermuteten, es könne sich um Thomas Minder handeln, eine Racheaktion sozusagen für die verlorene Wahl. Dann wurde jedoch klar: Die Beschwerde hat ein älterer Schaffhauser Mann eingereicht, der anonym bleiben möchte.
Minder und seine Gefolgsleute hatten stets betont, dass dahinter keine politische Motivation stecke. Es gehe dem Mann lediglich um staatsbürgerliche Prinzipien. Vor Gericht sagte der Beschwerdeführer auf die Frage, ob weitere Kräfte hinter der Beschwerde stünden: «Dummes Zeugs.»
Nun bringt eine Recherche des «Blick» jedoch neue Infos ans Licht. So soll das aufwendige Verfahren gegen Simon Stocker von Claudio Kuster finanziert worden sein, ein enger Vertrauter von Thomas Minder. Sämtliche Anwaltsrechnungen gingen an ihn.
Die Summe von insgesamt fünf ausgestellten Rechnungen betrug 19'296 Franken. Diese Kosten muss nach dem Entscheid des Bundesgerichts nun der abgesetzte SP-Ständerat Stocker bezahlen.
Minder reagierte auf Anfragen des «Blick» nicht, er hat sich nach der Wahlniederlage im Herbst 2023 aus der Öffentlichkeit zurückgezogen und seinem Nachfolger auch nicht zum Wahlsieg gratuliert. Kuster antwortete auf Anfragen der Boulevardzeitung zunächst, bestritt alles, tauchte dann aber ab.
Der angeblich unabhängige Beschwerdeführer – dies ist bereits seit der Verhandlung vor dem Schaffhauser Obergericht im Juni 2024 bekannt – hat Minder persönlich kennengelernt. Er soll auch Kontakt zu Kuster gehabt haben. Von Stockers Wohnsitz im Kanton Zürich habe er aus der «Weltwoche» erfahren. Minders Lager hat trotz dieser Darstellungen jegliche Mitwirkung an der Beschwerde bestritten.
Das Schaffhauser Obergericht hat die Beschwerde damals abgewiesen. Diese forderte nicht nur die Absetzung von Stocker, sondern auch die Wiedereinsetzung des unterlegenen Thomas Minder. Der Beschwerdeführer zog das Urteil in der Folge ans Bundesgericht weiter.
Stocker wollte sich zu den neusten Entwicklungen nicht äussern, die Schaffhauser SP sagte jedoch zum «Blick»: «Endlich haben wir Klarheit und wissen, dass die Beschwerde politisch motiviert war. Wir haben es mit einer orchestrierten Aktion aus bürgerlichen Kreisen gegen den Wahlsieger Simon Stocker zu tun.»
Am 29. Juni findet die Neuwahl für den vakanten Ständeratssitz statt. Stocker tritt wieder an, sein Kontrahent wird – Stand jetzt – ein Kandidat der FDP sein. Ob Minder ebenfalls antritt, ist unklar, der 64-Jährige schweigt weiterhin. Stocker ist in der Zwischenzeit mit seiner Familie nach Schaffhausen gezogen. (rst)