Nächsten Montag geht in neun Kantonen die Schule wieder los. Luzern, Jura und Neuenburg haben bereits die Maskenpflicht für Gymnasien eingeführt, doch wie sieht es in den anderen Kantonen aus? Und was passiert eigentlich, wenn ein Kind in einem Risikoland in den Ferien war?
Eine Übersicht im Dickicht der kantonalen Massnahmen.
Für die Volksschule wird es im Aargau keine Maskenpflicht geben. Schülerinnen und Schüler können sich im Klassenverband, auf dem Schulareal und auf dem Schulweg weitgehend normal verhalten, sagt das Bildungsdepartement auf Anfrage. Es müssen jedoch die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden.
An einigen Schulen werden Plexiglasscheiben eingesetzt für Situationen, in denen die Abstände zwischen den Lernenden und den Lehrpersonen nicht eingehalten werden können.
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Zudem behält sich der Kanton Aargau weiterhin je nach epidemiologischer Lage vor, Masken als weitere Massnahme einzuführen. Wenn es die epidemiologische Lage erfordert, erachte man eine Gesichtsmaske auf der Sekundarstufe II als Schutzmassnahme zumutbar – auch wenn sich diese niemand wünscht. Weitere Informationen über die Schutzmassnahmen findest du hier.
Ist ein Schüler aufgrund einer Reise in ein Risikoland bei Schulstart noch in Quarantäne, so wird dies wie ein Krankheitsfall behandelt. Es gibt also keine unentschuldigte Absenz und auch keine Bussen.
Auch der Halbkanton Appenzell Ausserrhoden setzt nicht auf eine Maskenpflicht. Situativ würden jedoch Masken für die Schüler zur Verfügung stehen – zum Beispiel für das Benutzen des ÖV. Erwachsene dürfen selbst entscheiden, ob sie Masken tragen wollen. Details über das Schutzkonzept einzelner Schulen findest du hier.
Zudem hat der Kanton allen Eltern am 10. Juli einen Brief geschrieben, indem sie auf die Quarantänepflicht bei Reisen in Risikogebiete aufmerksam gemacht wurden. Absenzen gelten dementsprechend als entschuldigt. Kinder, welche bei Schulstart noch in Quarantäne sind, erhalten Fernunterricht.
Im Kanton Basel-Landschaft wurden für das neue Schuljahr zusätzliche Schutzmassnahmen getroffen. Weil der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht überall eingehalten werden kann, werden situativ Einzeltische oder Trennwände installiert. Wo auch diese Massnahmen nicht umsetzbar sind, müssen analog zum öffentlichen Verkehr Schutzmasken getragen werden. Dies gilt jedoch nur für die nachobligatorische Schule. Auch auf Sportaktivitäten mit engem Körperkontakt soll verzichtet werden.
Dafür hat der Kanton Schutzmaterial bestellt. Alle Schülerinnen und Schüler werden mit Schutzmasken für den Unterricht ausgestattet. Dies gilt auch für die Lehrerinnen und Lehrer. Das gesamte Schutzkonzept ist hier zu finden.
Wer in einem Risikoland in den Ferien war und sich bei Schulstart noch in Quarantäne befindet, gilt im Kanton Basel-Landschaft als entschuldigt. Auch auf Bussen wird verzichtet. Dies, weil die Quarantäne-Massnahmen erst eingeführt wurden, als der Kanton bereits Sommerferien hatte.
Die Schulleitung würde jedoch ein Gespräch mit den Erziehungsberechtigten führen, in welchem die Konsequenzen ihres Verhaltens aufgezeigt werden.
In Basel-Stadt lässt man sich nicht auf Experimente ein. «Wir befolgen die empfohlene Kaskade des Bundesrates, die besagt, dass der Sicherheitsabstand den besten Schutz bietet», sagt Simon Thiriet, Mediensprecher des Erziehungsdepartementes.
Das heisst: keine Maskenpflicht. Es kann jedoch zu Ausnahmen kommen, nämlich überall dort, wo der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann. So etwa in Labors beim Biologie-Unterricht. Man hält sich zudem vor, die Massnahmen situativ der Lage anzupassen.
Prinzipiell setzt man in Basel-Stadt auf bereits bewährte Schutzmassnahmen, sprich: Regelmässiges Händewaschen, Desinfizieren von Oberflächen und Abstand halten.
Schülerinnen und Schüler, die in einem Risikoland in den Ferien waren und dementsprechend bei Schulstart in Quarantäne sind, müssen mit unentschuldigten Absenzen rechnen. Mediensprecher Simon Thiriet: «Wir wedeln ganz sicher nicht von Beginn an mit Bussenzetteln, sondern suchen immer zuerst das Gespräch mit den Erziehungsberechtigten und schauen die Situation genau an.»
In Bern hält man sich noch bedeckt, was die Schutzkonzepte angeht. Detaillierte Informationen werden erst am Freitag, 7. August präsentiert. Also drei Tage vor Schulbeginn.
Einiges ist jedoch bereits bekannt: So wird es eine Maskentragepflicht geben, und zwar überall dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Wer für die Masken aufkommen muss, ist noch nicht bekannt.
Auch wie man mit Kindern, die aufgrund von Ferien in Risikogebieten in Quarantäne müssen, umgehen will, ist noch nicht bekannt. watson wird dies, sobald weitere Informationen bekannt sind, in diesem Artikel nachtragen.
In der Volksschule gilt im Kanton Schaffhausen aktuell keine Maskenpflicht. Dies ist auch im nachobligatorischen Bereich, also den Berufsschulen, der Fall. «Ich hoffe sehr, dass dies auch so bleiben wird», sagt Regierungsrat Christian Amsler.
Sicher ist dies jedoch nicht. Die Gesundheitsbehörde wird dies in Abstimmung mit dem Erziehungsdepartement diese Woche nochmals besprechen. Andere Massnahmen wie Halbklassen oder ein Mix aus Präsenz- und Fernunterricht sind bislang nicht vorgesehen.
Quarantänepflichtige Kinder sind indes entschuldigt. Auch die Eltern müssen keine Bussen befürchten.
Im Kanton Solothurn wird es weder in der Volksschule noch in den Kantons- und Berufsschulen eine Maskenpflicht geben. Ein punktueller Einsatz, wenn die Distanz über einen längeren Zeitraum nicht eingehalten werden kann, sei jedoch denkbar, sagt Elisabeth Ambühl-Christen vom Volksschulamt Solothurn auf Anfrage.
Würde sich die epidemiologische Lage verschlechtern, so behält sich der Kanton die Einführung einer Maskenpflicht vor. Sollte es so weit kommen, müssten die Schüler ihre Masken selbst mitbringen.
Auch im Kanton Solothurn gilt zudem: Muss ein Schüler aufgrund einer Reise in ein Risikoland in Quarantäne, so gilt dies als entschuldigte Absenz. Die Schülerinnen und Schüler erhalten dann Aufträge, die sie selbstständig von zuhause aus erfüllen können.
Weil der Kanton St.Gallen die epidemiologische Lage als stabil einstuft, verzichtet man derzeit auf eine Maskenpflicht. Würde sich eine Schülerin oder ein Schüler mit dem Coronavirus anstecken, stellt der Kanton die im gleichen Haushalt lebenden Personen unter Quarantäne. Die anderen Schüler derselben Klasse und die Lehrperson würden nicht unter Quarantäne gestellt.
Würden sich zwei oder mehr Schüler infizieren, so wird die gesamte Klasse unter Quarantäne gestellt.
Muss ein Kind aufgrund einer Reise in ein Risikoland in Quarantäne, so folgt nach den Sommerferien erst eine Verwarnung. Geschieht dies nach den Herbstferien erneut, so empfiehlt der Kanton, den Eltern eine Busse auszusprechen.
Eine Maskenpflicht ist im Thurgau aktuell nicht vorgesehen, der Kanton prüft eine entsprechende Pflicht jedoch für die Sekundarstufe I und II. Ein Entscheid soll sehr bald gefällt werden.
Wer die Masken bei einer Tragepflicht finanzieren würde, steht ebenfalls noch nicht fest.
Der Kanton Thurgau hat zudem ein Schutzkonzept erlassen. Dieses sieht, ähnlich wie bei den anderen Kantonen, vor allem die Einhaltung von Abstandsregeln vor. Auch werden die Kontaktdaten aller Schüler erfasst.
Für den Fall einer Quarantäne nach Besuch eines Risikolandes droht den Schülern kein Ungemach. Es wird eine entschuldigte Absenz eingetragen und den Schülern werden Aufgaben und Material für zuhause zur Verfügung gestellt.
Jetzt, wo die Infektionszahlen, trotz mehr Messungen ein Bruchteil vom April sind, will man Massnahmen ergreifen, deren Sinn keine wissenschaftliche Studie untermauern kann. Sehr fragwürdig.
Mir scheint als ob mit der Maskenpflicht vor allem ein "Gefühl etwas gemacht zu haben" seitens Politiker befridigt wird.