Ausländische Studierende, die zum Zweck des Studiums in der Schweiz ihren Wohnsitz begründen oder die keinen Wohnsitz in der Schweiz haben, müssen ab dem Herbstsemester höhere Studiengebühren bezahlen. Die Änderung gilt für Studierende an den Eidgenössischen Technischen Hochschulen in Zürich und Lausanne. Die entsprechende Gesetzesänderung tritt am 1. Mai in Kraft.
Die Höhe der Studiengebühren setzt eine Verordnung des ETH-Rates fest. Deren ist zu entnehmen, dass für Studierende aus der Schweiz die Gebühr weiterhin 730 Franken pro Semester beträgt. Ausländische Studierende müssen pro Semester 2190 Franken berappen.
Von der höheren Gebühr ausgenommen sind Studierende mit liechtensteinischem Bürgerrecht. Auch ausgenommen sind ausländische Studierende, die zum Zeitpunkt des Erwerbs ihres Hochschulzugangs ihren Wohnsitz in der Schweiz hatten.
Für Studierende aus der Europäischen Union (EU) dürfte die Gebühr lediglich vorübergehend höher als jene von inländischen Studierenden sein. Denn bei den im Dezember 2024 abgeschlossenen Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU verpflichtete sich die Schweiz, EU-Studierende bei den Studiengebühren gleich zu behandeln wie Schweizer Studierende, wie der Bundesrat kommunizierte. Dafür müssten die Verträge in Kraft treten. Die nötige Ratifizierung steht noch aus.
Ab dem 1. Mai gelten präzisere Vorschriften zum Nachweis des Unternehmenssitzes für Strassentransportunternehmen im Personen- und Güterverkehr. Es solle verhindert werden, dass ausländische Transportunternehmen in der Schweiz Briefkastenfirmen gründen, um auf diese Weise das Kabotageverbot zu umgehen, schrieb der Bundesrat. Dieses Verbot untersagt es ausländischen Unternehmen, Güter innerhalb der Schweiz zu transportieren, wenn sie keine Niederlassung in der Schweiz haben.
Weiter müssen Transportunternehmen gewissen finanziellen Anforderungen genügen. Je nach Fahrzeuggewicht gelten neue Mindestbeträge. Für Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen, aber über 2,5 Tonnen gilt neuerdings auch eine Lizenzpflicht bei grenzüberschreitenden Gütertransporten.
Reisende nach Thailand müssen ab dem 1. Mai eine digitale Einreisekarte besitzen. Die neue «Thailand Digital Arrival Card» muss online innerhalb von drei Tagen vor Ankunft ausgefüllt werden. Ausnahmen gelten für Transitpassagiere ohne Einreise, Personen mit einem Grenzübertrittspass oder Reisende, die keine thailändische Grenzkontrolle passieren. Das neue System soll die Einreise effizienter machen und Schlangen bei der Einreise verkürzen. Erst im April führte Grossbritannien ein digitales Einreisesystem ein.
Zwischen Mai und Oktober 2025 gilt auf touristischen Postauto-Linien eine Reservationspflicht für Veloplätze. Auf diesen Linien gibt es laut der Post während der ganzen Saison ein hohes Velo-Aufkommen. Die Reservationspflicht gilt in Graubünden, in der Zentralschweiz, im Berner Oberland, im Wallis und teilweise in der Ostschweiz und in der Romandie. Vorläufig ausgenommen von der Pflicht ist das Tessin. Eine Reservation kostet zusätzlich zum Velo-Ticket oder -Abo zwei Franken. (sda/con)