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«Die Schweiz soll ihre Kinder anerkennen» – Nationalrat will Ausländer dritter Generation leichter einbürgern

«Die Schweiz soll ihre Kinder anerkennen» – Nationalrat will Ausländer dritter Generation leichter einbürgern

11.03.2015, 13:3011.03.2015, 13:52
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Erleichterte Einbürgerung Ausländer der dritten Generation: Die Vorlage geht auf eine Parlamentarische Initiative der Waadtländer SP-Nationalrätin Ada Marra zurück.
Erleichterte Einbürgerung Ausländer der dritten Generation: Die Vorlage geht auf eine Parlamentarische Initiative der Waadtländer SP-Nationalrätin Ada Marra zurück.Bild: KEYSTONE

Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation sollen sich in der Schweiz leichter einbürgern lassen können. Der Nationalrat hat sich am Mittwoch für eine Änderung der Bundesverfassung und des Bürgerrechtsgesetzes ausgesprochen. Dagegen stellte sich nur die SVP.

Erleichterte Einbürgerung: So funktioniert's
Anders als für die normalen Einbürgerungsverfahren ist für die erleichterte Einbürgerung der Bund allein zuständig. Gemäss Bundesverfassung regelt er den Erwerb des Bürgerrechts jedoch nur bei Abstammung, Heirat und Adoption.

Neu würde in der Bundesverfassung verankert, dass der Bund auch den Erwerb des Bürgerrechts durch Geburt regelt und die Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration erleichtert.

Die Gegner kritisieren, damit würden auch automatische Einbürgerungen ermöglicht. Der Bundesrat hatte dazu in einem Bericht festgehalten, theoretisch würde die vorgeschlagene Änderung der Bundesverfassung es dem Bund erlauben, den automatischen Erwerb des Bürgerrechts nach dem Grundsatz des ius soli vorzusehen.

Die Gesamtvorlage bezwecke jedoch eindeutig, den Bund bloss zur Regelung der erleichterten Einbürgerung der dritten Generation zu ermächtigen. (sda)

Die Voraussetzungen

2004 hatte das Stimmvolk eine Vorlage abgelehnt, die erleichterte Einbürgerungen für die zweite Generation und automatische für die dritte Generation vorsah. Die aktuelle Vorlage geht weniger weit: Diesmal ist keine automatische Einbürgerung bei Geburt in der Schweiz vorgesehen. Auch Personen der dritten Ausländergeneration sollen das Schweizer Bürgerrecht nur auf Antrag erhalten.

Voraussetzungen für die erleichterte Einbürgerung: 

  • Die Person ist in der Schweiz geboren.
  • Mindestens ein Grosselternteil ist in der Schweiz geboren ist oder hat das Aufenthaltsrecht besessen.
  • Mindestens ein Elternteil ist in der Schweiz geboren oder hat vor dem 12. Altersjahr eine Aufenthaltsbewilligung erworben.

Deutliche Mehrheit

Der Rat sprach sich mit 123 respektive 122 zu 58 Stimmen bei 4 Enthaltungen für die Änderung von Verfassung und Gesetz aus. Die Vorlage geht nun an den Ständerat. Stimmt auch er zu, wird das Volk das letzte Wort haben, da die Bundesverfassung geändert werden muss.

Die Vorlage geht auf eine parlamentarische Initiative der Waadtländer SP-Nationalrätin Ada Marra zurück. Sie schafft die Grundlagen für eine einheitliche Regelung. Den Kantonen steht es heute frei, im kantonalen Recht Einbürgerungserleichterungen für Ausländer der dritten Generation vorzusehen. (wst/sda)

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