Seit April läuten bei den Solothurner Hausbesitzern die Alarmglocken: Damals stimmte das Kantonsparlament für eine Anpassung des kantonalen Baurechts.
Für einige ist das hochbrisant: Denn mit der neuen Regelung, die von der SP angestossen wurde, gelten mit einem Vlies versiegelte Schotterflächen nicht mehr als Grünzonen. Das kommt de facto einem Verbot gleich, das nun per 1. Oktober 2024 in Kraft treten soll, wie der «Tagesanzeiger» berichtet.
Der Entscheid hat für viel Aufregung unter den Hausbesitzerinnen und Hausbesitzern gesorgt. Das hat vor allem SVP-Kantonsrat Beat Künzli gespürt. Zahlreiche Mails und Telefonate habe er von besorgten Eigentümern erhalten, wie er der Zeitung sagt.
Es gibt viele offene Fragen: Muss ich nun meine Steine aus dem Garten entfernen? Bestimmt der Staat, wie es in meinem Garten aussehen soll? Wo bleibt die Freiheit?
Schottergärten sind ökologisch betrachtet keine Aufwertung. Das Ziel der Steinwüsten ist es wortwörtlich, jegliches Leben darunter zu verhindern.
Verboten hat der Kanton Solothurn deshalb Schotterflächen, die nicht ein Minimum an Grünpflanzen haben und mit einer Folie unterlegt werden. Wer also einen Steingarten plant mit ein, zwei Pflanzen, der hat Glück: Solche Vorhaben werden auch in Solothurn künftig noch bewilligt. Auch wenn ästhetisch fragwürdig.
Für die SVP wird nicht weniger als die individuelle Freiheit eingeschränkt. «Jeder soll selbst entscheiden dürfen, was bei ihm zu Hause wachsen darf. Oder was nicht. Alles andere ist Chabis!», sagt Beat Künzli zum «Tagesanzeiger».
Doch die SVP stand mit dieser Meinung alleine da, nur ein paar Mitglieder der FDP haben es gleich gesehen. Freuen tut sich über das neue Gesetz dafür die SP. Nationalrätin Jacqueline Badran schrieb dazu auf X: «Manchmal gibts auch ‹very good news› aus der Politik.»
Die SVP werde aber mit grossem Interesse die Entwicklung verfolgen, ob die neue Verordnung gemässigt umgesetzt werde.
Denn was zurzeit in Solothurn passiert, könnte sich auf die ganze Schweiz ausweiten.
Die erste Schweizer Gemeinde, die «Steingärten ohne ökologischen Nutzen» verbot, war 2019 Langendorf im Solothurn. Nun ist der Kanton der erste der Schweiz.
Doch das Interesse hat sich längst ausgebreitet: Bereits in den Gemeinden Heiden, Grenchen, Köniz und Elgg sind solche Steingärten verboten. Der Kanton Freiburg möchte nun sogar dem Solothurner Beispiel folgen. Und auch auf nationaler Ebene forderte bereits ein Bericht vom Bundesrat einen Stopp der unökologischen Steingärten.
(kma)