Der Bundesrat verbietet ab September 2024 den Verkauf, Import und das Verschenken von Kirschlorbeer. Auch vom Verbot betroffen sind die invasiven Neophyten Schmetterlingsstrauch und Blauglockenbaum. Wir erklären dir, worum es dabei geht und welche anderen Pflanzen du auch nicht unbedingt in deinem Garten haben willst.
Dieser invasive Neophyt breitet sich entlang Gewässern und Verkehrswegen aus und ist überall in der Schweiz zu finden, bis hoch zur Baumgrenze. Durch unterirdische Ausläufer schafft es diese Art, sich sehr schnell auszubreiten.
Der Götterbaum (auch Himmelsbaum genannt) spriesst in warmen und trockenen Lagen und ist in der Schweiz vor allem in stadtnahen Gebieten verbreitet – ausser im Tessin, wo man den unangenehm riechenden Baum auch in den Wäldern findet. Er wachst rasant, produziert viele Samen und kann Schäden an Bauten anrichten. Sein Blütenstaub kann ausserdem Allergien auslösen.
Goldruten sind ebenfalls in der ganzen Schweiz verbreitet. Es wird unterschieden zwischen der Späten Goldrute und der bis zu doppelt so grossen Kanadischen Goldrute. Beide Arten bilden Dominanzbestände und verdrängen dadurch die einheimische Flora. Der Verkauf dieser Pflanzen ist verboten – wer sie in seinem Garten entdeckt, sollte sie entfernen oder zumindest die Blüten schneiden.
Der Sommerflieder mag tiefe, im Sommer warme Lagen und ist besonders im Tessin und in Genf weit verbreitet. Er vermehrt sich schnell und verdrängt in besonders schützenswerten Gebieten wie Auenlandschaften einheimische Pflanzen. Er treibt viele Samen und kann sich über weite Distanzen vermehren.
Diese invasive Art kommt häufig auf Trockenwiesen vor und ist auch in Schweizer Gärten ein gefürchtetes Unkraut. Ihre Pollen können starke Allergien auslösen, und es wird empfohlen, wo immer möglich die Blüten auszureissen. Bestände müssen ausserdem der Gemeinde oder dem Kanton gemeldet werden.