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Fall Nekane: Keine Entschädigung für Haft in der Schweiz

Fall Nekane: Keine Entschädigung für Haft in der Schweiz

23.03.2020, 16:19
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Nekane Txapartegi
Im Fokus: NekaneBild: nordwestschweiz

Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde der Baskin Nekane Txapartegi nicht eingetreten, welche für die 527 Tage dauernde Inhaftierung in der Schweiz eine Entschädigung verlangte. Spanien hatte die Auslieferung der ETA-Unterstützerin verlangt. Weil die von einem spanischen Gericht verhängte Strafe verjährt war, zog das Land das Gesuch zurück.

Die heute 47-Jährige wurde im April 2016 in Zürich festgenommen. Grund dafür war ein Auslieferungsgesuch Spaniens. Txapartegi war wegen Unterstützung der baskischen Untergrundorganisation ETA im Jahr 2007 zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt worden. Die Strafe wurde später auf dreieinhalb Jahre gesenkt.

Txapartegi wehrte sich gegen die Auslieferung an Spanien und stellte in der Schweiz ein Asylgesuch. Sie machte geltend, in Spanien gefoltert und vergewaltigt worden zu sein. Das Bundesstrafgericht wies eine Beschwerde gegen die Auslieferung ab. Das Bundesgericht schrieb das Verfahren ab, nachdem Spanien sein Gesuch zurückzog.

In einem separaten Verfahren verlangte die Baskin eine Entschädigung für die 527 Haft-Tage in der Höhe von rund 100'000 Franken. Das Bundesstrafgericht wies das Begehren ab. Das Bundesgericht ist in einem am Montag veröffentlichten Urteil nicht auf die Beschwerde dagegen eingetreten.

Es hält in seinen Erwägungen fest, dass gemäss internationalem Recht auf eine Entschädigung für ungerechtfertigte Haft verzichtet oder diese gesenkt werden könne, wenn ein Staat sein Auslieferungsgesuch zurückziehe. Dabei müsse berücksichtigt werden, ob eine betroffene Person im entsprechenden Land die Chance hätte, eine Abgeltung zu erhalten.

Txapartegi war in ihrer Heimat Kommunalpolitikerin. 1999 wurde sie von der Militärpolizei Guardia Civil verhaftet und tagelang verhört. Sie wurde verdächtigt, Mitglied der ETA zu sein. Nach neun Monaten in Haft wurde sie freigelassen.

Nach ihrer Verurteilung tauchte die Baskin unter, bis sie 2016 in Zürich festgenommen wurde. Spanien hatte die hiesigen Behörden darüber informiert, dass Txapartegi in der Schweiz lebt. (Urteil 1C_611/2019 vom 10.03.2020) (aeg/sda)

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3 Kommentare
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Joe Smith
23.03.2020 19:48registriert November 2017
Warum sind eigentlich Berichte über Gerichtsurteile grundsätzlich ungenau bis falsch? Nicht das Bundesgericht, sondern die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat entschieden, dass die Frau keine Entschädigung bekommt. Weil die Auslieferungshaft auf Verlangen Spaniens erfolgte und somit Spanien für eine eventuelle Entschädigung zuständig sei, und weil sie nicht darlegen konnte, dass eine solche Forderung in Spanien von vorneherein aussichtslos sei. Das Bundesgericht hat lediglich entschieden, auf den Rekurs nicht einzutreten, da das Gesetz in diesem Fall keine Rekursmöglichkeit vorsieht.
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paranormal
23.03.2020 17:18registriert Juni 2019
Verhört? Gemäss eigenen Angaben und auch bestätigt durch Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International wurde Nekane tagelang gefoltert. Aber die offizielle Schweiz darf natürlich nicht sagen, dass in Spanien bis weit in die 1990er gefoltert wurde. Watson müsste diese Scheuklappen aber nicht tragen und die Dinge beim Namen nennen.
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