«Nicht lebenswichtig» – die unfassbaren Behauptungen des Bundesrats zum Thema Kaffee
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Kommentar
Die abgehobene Classe politique ist endgültig ausser Kontrolle geraten: Der Bundesrat will die Pflichtlagerung von Kaffee aufheben. Die nicht nachvollziehbare Begründung: Auf Kaffee könne «aus ernährungsphysiologischer Sicht verzichtet werden». Eine Glosse.
10.04.2019, 19:3423.12.2019, 11:24
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Skandal in Bundesbern: Der Bundesrat will Artikel 1, Buchstaben b der «Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln» aufheben, wie er am Mittwoch verlauten liess. Die Folge: Gerösteter und nicht gerösteter Kaffee wären nicht mehr länger der Pflichtlagerhaltung unterstellt.
Das hiesse konkret: Die von insgesamt 15 Unternehmen gehaltenen Kaffee-Pflichtlager im Umfang von 15‘300 Tonnen würden aufgelöst. Hinzu kommen freie Betriebsvorräte an Roh- und Fertigkaffee im Umfang von 16'800 Tonnen. Zusammen reicht das, um die Schweiz während sechs Monaten mit Kaffee zu versorgen.
Die Schweizer pflegen eine innige Liebe zur Kaffeebohne: Mit einem Pro-Kopf-Verbrauch von rund neun Kilogramm Rohkaffee pro Jahr gehören Herr und Frau Schweizer zu den kaffeeliebendsten Erdenbewohner. Das gesteht auch das zuständige Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) im neunseitigen Bericht zur geplanten Verordnungsanpassung ein. Doch die Beamten bestehen mit kaltherzigen Bürokratenargumenten auf der Aufhebung der Kaffeepflichtlagerung:
«Der Fachbereich Ernährung der wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) hat im Rahmen seiner periodischen Überprüfung den Kaffee hinsichtlich seiner Lebenswichtigkeit analysiert.»
Die Schlussfolgerung gleicht einem Schlag in die Magengrube all jener, deren körperliche und geistige Basisfunktionen allmorgendlich erst nach der ersten Tasse des schwarz-dampfenden Nektars der Götter in Gang kommen.
«Kaffee enthält praktisch keine Energie, da er arm ist an Proteinen, Fetten und verdaulichen Kohlenhydraten. Aus ernährungsphysiologischer Sicht vermag Kaffee aufgrund seines fehlenden Nährwerts keinen Beitrag zur Nahrungsenergieversorgung zu leisten und kann deshalb nicht mehr als lebensnotwendiges Gut eingestuft werden»
Selbst einen Blick in die Geschichtsbücher scheuen die Bundesbeamten nicht, um der Kaffeeplichtlagerung den Garaus zu machen.
«Eine Pflichtlagerhaltung von Kaffee, deren Bestehen sich aus einer historischen Betrachtung schwergewichtig auf psychologische Gründe abgestützt hat, ist heute nicht mehr gerechtfertigt.»
Die angefragten 15 Unternehmen, welche derzeit Kaffeeplichtlager halten, verwiesen in ihrer Antwort verzweifelt auf die «positive Wirkung auf die physische und psychische Leistungsfähigkeit». Doch die Beamten liessen sich nicht erweichen:
«Eine Lebensnotwendigkeit des Kaffees lässt sich aus dieser Argumentation nicht herleiten.»
Der Bundesrat hat also schriftlich festgestehalten, dass Kaffee im Jahr 2019 kein lebensnotwendiges Gut mehr sei. Und dann wundert man sich in Bern oben, weshalb man im Volk die Politiker nicht mehr versteht. Zum Glück sind im Oktober Wahlen. Bis dahin reichen die Kaffeevorräte noch.
Anna Rothenfluh versteht den Bundesrat
Der Kaffeehandel
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Der Kaffeehandel
70 bis 80 Prozent des weltweiten Handels mit Rohkaffee wird über die Schweiz abgewickelt.
quelle: ap / hermann j. knippertz
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