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Deutscher Zoll stoppt Einfuhr von Kunstrasen aus Schweizer Stadion

Der Kunstrasen wird bewaessert beim Trainingsbeginn zur Saison 2023/24, am Montag, 19. Juni 2023 auf einem Trainingsfeld bei der Stockhorn Arena in Thun. (KEYSTONE/Alessandro della Valle)
Kunstrasen in der Stockhorn Arena in Thun. Bild: keystone

Deutscher Zoll stoppt Einfuhr von Kunstrasen aus Schweizer Stadion

17.11.2023, 12:22
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Deutsche Behörden haben die Einfuhr von mehr als 23 Tonnen verschmutzten Kunstrasens aus dem Stadion eines Schweizer Super League Clubs gestoppt. Da entsprechende Einfuhrdokumente fehlten, wurde der Rasen zurückgeschickt.

Dies teilte das Hauptzollamt in Lörrach am Freitag mit. Die Ladung des Transports wurde bei der Abfertigung an der deutsch-schweizerischen Grenze, anders als in den Begleitpapieren angegeben, als Abfall eingestuft. Nach Angaben des Zolls sollte der ausgediente Kunstrasen laut Anmeldung zur Wiederaufbereitung nach Deutschland gebracht werden.

Zollbeamte stellten bei einer Begutachtung allerdings fest, dass das Material erheblich verschmutzt war. Darüber hinaus enthielt der Rasen noch von Reste von Leim, Kunststoff und verdichtetem Gummigranulat. Insgesamt war er demnach zur Aufbereitung nicht mehr geeignet und wurde als Abfall eingestuft. Die Einfuhr wurde daher aufgrund einer Entscheidung der zuständigen Fachbehörde vom Zoll untersagt.

Der Kunstrasentransport aus dem Nachbarland wurde demnach am 20. September kontrolliert. Genauere Angaben zu dem Fussballverein, aus dessen Stadion das Material stammte, machte der Zoll nicht. Es handle sich um einen «bekannten Erstligafussballverein», hiess es lediglich. Verantwortlich für den Transport war demnach ein ebenfalls nicht näher genanntes Schweizer Exportunternehmen.

Aus Gründen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes würden die Ein- und Ausfuhr von privaten und gewerblichen Abfällen intensiv überwacht, betonte der Zoll. Es gebe einheitliche EU-Regeln, die durch nationale Vorgaben ergänzt würden.

(yam/sda/afp)

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20 Kommentare
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Felix Meyer
17.11.2023 13:09registriert September 2019
Also der Verein will den Kunstrasen in Deutschland aufarbeiten lassen und der Zoll findet dann, der Kunstrasen sei in einem zu schlechten Zustand und könne nicht aufgearbeitet werden?
Kann der Zoll das überhaupt beurteilen? Das scheint mir jetzt doch eine sehr spezifische Kompetenz zu sein, welche ich ausserhalb einer darauf spezialisierten Firma nicht unbedingt verorten würde.
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Der Micha
17.11.2023 14:16registriert Februar 2021
Fürs einfache Verständnis.

Der Rasen an sich war nicht das Problem vom deutschen Zoll. Der wurde ordnungsgemäß in den Papieren deklariert. Der Abfall, der am Rasen noch klebte aber nicht.

Leimreste und Gummigranulat, was bei der Aufbereitung entfernt wird, hätte als gewerblicher Abfall in den Papieren stehen müssen und genau das wurde versäumt.
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