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Vergewaltigung im 2005: Neuer Sex-Skandal beim FC Thun

Die Mannschaft 2005: Drei Spieler des Teams sollen eine Frau vergewaltigt haben.
Die Mannschaft 2005: Drei Spieler des Teams sollen eine Frau vergewaltigt haben.
Bild: Fc thun

Wieder Sex-Skandal um den FC Thun: Drei Spieler sollen 2005 eine Frau vergewaltigt haben

Drei ehemalige Spieler des FC Thun stehen heute im Berner Oberland vor Gericht. Die Anklage: Vergewaltigung und sexuelle Nötigung.
20.01.2016, 14:2622.01.2016, 12:42
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Der Skandal beschäftigte die ganze Schweiz: Am 13. November 2007 werden zwölf aktuelle oder ehemalige Spieler des FC Thun vorübergehend festgenommen. Der Tatverdacht: Sexuelle Handlungen mit einer 15-Jährigen.

Justiz

Wovon bisher kaum jemand Notiz nahm: Es gibt einen zweiten Thuner Sex-Skandal, der auf gar auf das Jahr 2005 zurückgeht. Involviert: Drei prominente ehemalige Spieler des FC Thun. Sie sollen eine Frau vergewaltigt haben. Diese drei stehen heute 8:30 Uhr vor Gericht.

Die Frau reichte im Mai 2009 Anzeige wegen mehrfacher Vergewaltigung gegen die drei Fussballspieler ein. Gemäss dem Thuner Tagblatt befanden sich die drei Männer im November 2005 in derselben Wohnung, als sie bei einem Freund übernachtete, mit dem sie «emotional verbunden» war.

Vergewaltigung oder einvernehmliches Sexerlebnis? 

Im Laufe des Abends kam es zum Geschlechtsverkehr zwischen der Frau und allen drei Männern – die Frau gab an, dass sie dabei gegen ihren Willen auf das Sofa gedrückt und geschlagen wurde, während die Männer von einem einvernehmlichen «Sexerlebnis» berichteten.

Die Staatsanwaltschaft Berner Oberland befragte unter anderem die drei Männer, die Frau und deren Schwester. Im Februar 2013 stellte sie wegen mangelnder Beweislage das Verfahren ein. Diesen Beschluss bestätigte das kantonale Obergericht mit der Begründung, dass die Aussagen der Männer «nicht unglaubhaft» seien, während jene der Frau aber «rudimentär» und «zu knapp» ausfallen würden. Laut Obergericht reichte die Beweislage nicht aus, um von einem erkennbaren und eindeutigen Widerstand durch die Frau auszugehen.

Dem widersprach jetzt das Bundesgericht in einem Urteil. Die Staatsanwaltschaft Berner Oberland hätte das Verfahren nur bei «klarer Straflosigkeit» einstellen dürfen, beschliesst es. 

Der Prozess in Thun findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Nicht einmal auf der Verhandlungsliste wurde er als Termin aufgeführt. Blick bekam auch keine Anklageschrift, obwohl es sich bei den Beschuldigten um Personen von öffentlichem Interesse handelt. Das Urteil soll am Freitag verkündet werden. (rar)

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