Nati-Star Breel Embolo ist offiziell ein Straftäter – es begann mit der Abfuhr einer Frau
Die Unschuldsvermutung gilt nicht mehr: Das Urteil des Basler Appellationsgerichts gegen Breel Embolo ist rechtskräftig geworden. Der Fussballstar hat auf eine Beschwerde am Bundesgericht verzichtet. Der 29-Jährige ist wegen mehrfacher Drohung zu einer bedingten Geldstrafe von 45 Tagessätzen à 3000 Franken verurteilt. Die Probezeit beträgt zwei Jahre und läuft nun. Die Höhe des Tagessatzes ist einkommensabhängig. Die Justiz geht aufgrund älterer Angaben von einem Einkommen von mindestens 1,8 Millionen Franken pro Jahr aus.
Damit ist eine Affäre abgeschlossen, die vor acht Jahren begonnen hat. Bisher stand Aussage gegen Aussage. Nun rekonstruiert das kürzlich publizierte schriftliche Urteil der zweiten Instanz, was in einer Nacht im Mai 2018 geschah. Damals war Embolo 21 Jahre alt.
Der Star fühlte sich im Stolz verletzt
Mit drei Kollegen rollte er in einem schwarzen Geländewagen in die Steinenvorstadt in Basel. Er sass hinten neben seinem besten Freund und liess in der Ausgehmeile die Scheibe herunter. Eine Frau, die er von früher kannte, kam zum Auto und bat um ein Foto. Er posierte und fragte eine weitere Frau, ob sie ebenfalls ein Foto mit ihm wünsche. Keck entgegnete sie: «Nein, schon gut, das habe ich nicht nötig.»
Da lachte ein Mann im Hintergrund laut los. Embolo wurde wütend und stieg aus dem Auto, gefolgt von seinen Kollegen. Er rief in die Runde:
Diese Aussage sei zwar strafrechtlich nicht relevant, schreibt das Gericht, aber sie illustriere die aggressive Stimmung. Das Gericht stellt fest: «Embolo fühlte sich provoziert, dass nicht sämtliche Frauen aus der Gruppe Interesse an ihm bekundeten.» Es sei nachvollziehbar, dass er sich durch die Zurückweisung gekränkt und in seinem Stolz verletzt fühlte. Seine weitere Reaktion stuft das Gericht jedoch als «völlig unangemessen» ein.
Embolo sagte zu seinem Kontrahenten: «Ich finde schon Leute, die mit dir Stress wollen.» Und zu einem anderen Mann: «Dich lasse ich auch verprügeln, du Hurensohn.» Zudem ist folgende Aussage bewiesen:
Embolos Entourage hielt ihn zurück. Plötzlich trat sein bester Freund nach vorn und brach dem Mann, der laut gelacht hatte, die Nase. Dafür ist der Freund wegen Körperverletzung verurteilt.
Die Hürde für eine Verurteilung wegen Drohung liegt hoch. Nur wer ein Opfer in Angst und Schrecken versetzt, macht sich strafbar. Embolo nutzte gemäss Gericht seine soziale Stellung aus, um den Mann einzuschüchtern: «Aufgrund seines prominenten Status verfügte er über die notwendigen Verbindungen, seine Drohung wahrzumachen.»
Die Medien machten nur ihren Job
Embolo sah sich als Medienopfer und beklagte, die schweizweite Berichterstattung habe die Unschuldsvermutung «massiv verletzt». Die Medienberichte könnten seinen Ruf und «allenfalls gar zukünftige Transfers» beeinflussen. Kurz vor der zweitinstanzlichen Verhandlung wechselte er von Monaco nach Rennes für eine Ablöse von 13 Millionen Euro – sein Marktwert wird derzeit auf 12 Millionen Euro geschätzt.
Das Gericht hält fest: «Dass ein prominenter Fussballer auch neben dem Platz unter erhöhter Beobachtung der Presse steht, liegt in der Natur der Sache.» Die kritisierten Medienberichte beeinträchtigten seinen guten Ruf nicht stärker als der Schuldspruch. Zudem habe er selbst die Aufmerksamkeit gesucht und ein Interview zum Fall gegeben.
Embolo kritisierte das lange Verfahren. Er wurde erst nach drei Jahren informiert und erst nach sieben Jahren erstmals befragt. Davon profitierte er allerdings: Seine Beschimpfung verjährte und er erhielt einen Strafrabatt von 40 Prozent, was die zweite Instanz als «eher grosszügig» einstuft. Das Gericht stuft das Verfahren als fair ein.
Embolo reifte in diesem Prozess. Beim ersten Gerichtstermin trat er arrogant auf, vor der zweiten Instanz verteidigte er sich ruhig – und nun schweigt er auf Anfrage. (aargauerzeitung.ch)
