Es hält an einer bedingten Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu 3000 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren fest, die das Strafgericht in erster Instanz verhängt hatte. Die Summe war anhand Embolos Einkommen beim AS Monaco berechnet worden.
Hintergrund ist eine Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppen im Mai 2018 in Basel. Der Präsident des Appellationsgerichts stützte sich in der Urteilsbegründung auf Zeugenaussagen, die Embolo als Aggressor bei dieser Pöbelei bei der Ausgangsmeile Steinenvorstadt beschrieben.
Die anderen Beteiligten seien zwar auch «keine Engel» gewesen, räumte der Richter ein. Dennoch sah er in Embolos Verhalten den Tatbestand der «schwereren Drohung» als erstellt an. Er widersprach der Aussage der Verteidigung, dass niemand die Drohungen und den Faustschlag von Embolos Kollegen bestätigen konnte und berief sich auch hier auf Zeugenaussagen.
Das Gericht lehnte zudem die Forderung nach einer Genugtuung wegen angeblicher vorverurteilender Medienberichterstattung ab. Mit seiner Instagram-Publikation habe sich Embolo dies «teilweise auch selbst zuzuschreiben». Hintergrund ist ein Post nach dem Strafgerichtsurteil vor zwei Jahren. Embolo veröffentlichte damals ein Foto der Medienschaffenden vor dem Gericht mit einem zornigen Kommentar.
Der 28-jährige Profifussballer war bei der Urteilseröffnung nicht dabei. Er hatte das Gericht am Morgen nach der Befragung verlassen. Da das Nationalteam für das WM-Qualifikationsspiel vom Freitag gegen Kosovo trainiert, genehmigte das Gericht sein Gesuch um eine Dispens.
«Ich bedaure das Urteil und werde die schriftliche Begründung abwarten», heisst es in einem Statement von Embolo, das der Schweizerische Fussballverband (SFV) am Mittwoch publizierte. «Es war mir wichtig, dem Berufungsgericht meine Sicht der Dinge darzulegen», liess sich Embolo weiter zitieren.
Nun werde er sich auf die anstehenden Trainings und die wichtigen Spiele mit der Nationalmannschaft fokussieren. Vor Gericht hatte er am Morgen zugegeben, zwar andere Männer beleidigt, doch keineswegs bedroht zu haben.
Das Gericht folgt auch beim Kollegen des Profisportlers der Vorinstanz. Embolos Kumpel, der ebenfalls Berufung angemeldet hatte, erhält unter anderem wegen einfacher Körperverletzung eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten. Das sind zwei Monate weniger als beim Urteil der Vorinstanz. Er wird beschuldigt, bei diesem Streit einem Mann mit einem Faustschlag das Nasenbein gebrochen zu haben.
Zu einer geringeren Strafe kam es deswegen, weil das Appellationsgericht die Verzögerung beim Verfahren stärker berücksichtige als die Vorinstanz. Der Gerichtspräsident räumte ein, dass lange Zeit «nichts passiert» sei. Darin sehe er aber im Gegensatz zur Verteidigung keine Verletzung des fairen Verfahrens.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann noch von allen Parteien vor dem Bundesgericht angefochten werden. (nih/sda)
Das sind für mich keine Stars, sondern verwöhnte Flegel, denen man das Geld hinterherwirft und die sich im normalen Leben zu benehmen wissen.
Das Urteil finde ich berchtigt und völlig in Ordnung
Allerdings die bedingten Strafen lassen einen schalen Geschmack zurück.
Er wird weiterhin bejubelt?
Das ist ja wie bei Trump.
Es scheint als gibt es einfach genügend Zeitgenossen die Kriminelle anbeten wollen. Unverständlich!