Ein rumänischer Staatsangehöriger, 32, Eisenleger, wurde Anfang Monat im Kanton St.Gallen per Strafbefehl wegen einer Reihe von Delikten verurteilt: Unterlassung der Buchführung, mehrfache Übertretung des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit, Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen, Verletzung der Anmeldepflicht.
Der Mann war kein unbeschriebenes Blatt, im Strafregister tauchte er mehrfach auf, war aber bis anhin mit bedingten Strafen davongekommen. Im Februar 2021 war er im Kanton Glarus wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln zu bedingten Geldstrafen verurteilt worden. Und im April 2021 wurde er im Kanton Thurgau wegen Vergehen gegen das Waffengesetz und grober Verletzung der Verkehrsregeln ebenfalls bedingt verurteilt.
Weil er innerhalb der Probezeit wieder straffällig wurde, werden die Strafen nun in unbedingte umgewandelt. Der Mann hat die insgesamt 75 Tagessätze zu bezahlen, zum günstigen Ansatz von 30 Franken. Insgesamt ergibt das knapp 4000 Franken an Bussen, Geldstrafen und Gebühren. Zahlt er nicht, winken knapp drei Monate Haft.
Der Fall ist in mancher Hinsicht exemplarisch. Der Rumäne hatte im Mai 2022 im Kanton Schwyz eine Bau-GmbH gegründet, Schwergewicht Armierungen. Kapital war keines in der Firma, dafür ein Sammelsurium von Sacheinlagen: Computer, Natels, Betonmischer, Lasergeräte, Deckenstützen, Winkelschleifer und anderes mehr. Die Statuten waren durch einen Schwyzer Anwalt und Notar beurkundet.
Ende 2022 verlegte der Rumäne die GmbH vom Kanton Schwyz in den Kanton St.Gallen. Hier wurde im Mai 2023 der Konkurs über die Gesellschaft eröffnet.
Es zeigte sich: Zwar war der Eisenleger bis und mit Konkurseröffnung «verantwortlicher Gesellschafter und Geschäftsführer», steht im Strafbefehl. Aber er unterliess es, «die Geschäftsbücher ordentlich zu führen oder führen zu lassen». Er stellte auch keine Bilanz auf. So war laut Strafbefehl bei Konkurseröffnung «die finanzielle Lage der GmbH nicht oder nicht vollständig ersichtlich».
Die dubiose Firma war Anfang 2023 auf dem Radar der Schwarzarbeitskontrolleure aufgetaucht. Diese verlangten vom Rumänen, das lässt sich aus dem Wortlaut im Strafbefehl ableiten, Auskünfte und Unterlagen dazu, dass er die «Melde- und Bewilligungspflicht gemäss Ausländerrecht» sowie «die Melde- und Abrechnungspflicht gemäss Sozialversicherungs- und Quellensteuerrecht» eingehalten hatte.
Hatte er aber nicht. Jedenfalls blieb er die Antwort trotz wiederholter Aufforderungen und Verfügungen schuldig. Anfang 2024 verlegte der Eisenleger stattdessen seinen Wohnsitz heimlich innerhalb des Kantons. Jedenfalls meldete er den Wohnsitzwechsel nicht.
Dass die Aufforderung zum Einreichen von Unterlagen ignoriert wird, ist kein Einzelfall. Im Gegenteil, dubiose Firmenverantwortliche greifen laut Experten immer häufiger zu diesem Mittel. Weil nur läppische Strafen drohen. Und weil es sich bei diesen «Verantwortlichen» vermehrt um Strohleute aus Ländern wie Rumänien oder Bulgarien handelt. Sie werden von Strippenziehern eingesetzt, um die Justiz ins Leere laufen zu lassen und selbst nicht aufzufliegen. Falls der Schwindel auffliegt, tauchen die Strohleute meist unter oder setzen sich ins Ausland ab.
Die Strippenzieher aber sitzen weiterhin unbehelligt in der Schweiz. Im konkreten Fall deuten Recherchen auf ein weit verzweigtes Netzwerk hin, das in erster Linie aus balkanstämmigem und gutschweizerischem Personal besteht, das aber auch einen italienischen Einschlag hat.
Das Netzwerk, dass mutmasslich hinter dem rumänischen Strohmann steht, ist seit Jahren im Geschäft mit Schwarzarbeit, gefälschten Rechnungen und Sozialbetrug aktiv. Aber auch in anderen Deliktfeldern wie Menschenhandel.
Unter falschen Lohnversprechen werden Personen aus Ländern wie Rumänien, Ungarn oder Moldawien hierher gelockt und dann teils wie Sklaven behandelt. Das Muster sieht in der Regel immer gleich aus: Weder Steuern noch Sozialversicherungen werden abgerechnet und die ausländischen Eisenleger und anderen Bauarbeiter erhalten Hungerlöhne. Wenn das auffliegt, geht man in Konkurs und taucht ab. Wie offensichtlich im Fall des Rumänen.
Die mutmasslichen Hinterleute im konkreten Fall brüsten sich zum Teil mit erstaunlichen Kontakten in die Politik. So präsentierte sich eine Person, die im geschäftlichen Umfeld des Rumänen zu finden ist, vor Jahren in den sozialen Medien an der Seite von SVP-Politiker Ueli Maurer. Damals war dieser noch Bundesrat. Ein anderer mutmasslicher Akteur in diesem Netz ist selbst Mitglied der SVP. Auch mindestens ein waschechter Schweizer Anwalt, der dieser dubiosen Struktur immer wieder zuarbeitet, lässt sich im SVP-Umfeld verorten.
Diese multinationale Szene tanzt dem Rechtsstaat auf der Nase herum. Entgegen kommt diesen dubiosen Akteuren, dass meist nur lächerlich geringe Strafen verhängt werden. Das zeigt auch ein anderer Fall, den die St.Galler Staatsanwaltschaft kürzlich per Strafbefehl erledigte und der demselben Netzwerk zuzuordnen ist.
Ein albanischer Staatsangehöriger hatte über eine Eisenleger-GmbH mehr als zwei Dutzend vorab rumänische Staatsangehörige an verschiedenen Einsatzorten in der Schweiz angemeldet. Als die Behörden Unterlagen wie Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen, Unfallversicherungspolicen einforderten, reagierte der Firmenverantwortliche nicht. Wegen Verstosses gegen das Schwarzarbeitsgesetz wurde ihm eine Busse von 250 Franken aufgebrummt.
Es gilt, bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung, die Unschuldsvermutung. (aargauerzeitung.ch)
Ich lass das einfach mal so stehen. Wer SVP wählt, sollte sich fragen, ob die Vertreter der Partei wirklich das Wohl der Schweiz zum Ziel haben oder das nur behaupten.
Wir mahnen zB die Auftraggeber ab und wenn nicht reagiert wird, drohen wir mit Anzeige. Das nützt , denn innert weniger Stunden sind diese Schwarzarbeiter weg, aber sie sind natürlich auf einer anderen Baustelle.