Das St. Galler Kantonsgericht hat die Freiheitsstrafe gegen einen Ex-Kaderbanker von sieben auf sechseinhalb Jahre reduziert. Damit bleibt die Strafe deutlich über den im Berufungsprozess geforderten 36 Monaten.
Das Kantonsgericht hat die meisten Schuldsprüche bestätigt, die das St. Galler Kreisgericht 2022 gegen den Ex-Kaderbanker aussprach: gewerbsmässiger Betrug, Veruntreuung, ungetreue Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung, Steuerbetrug. Lediglich zum Vorwurf des Erschleichens einer falschen Beurkundung gab es einen Freispruch, wie dem Urteil zu entnehmen ist.
Über Jahre hinweg vertrauten ihm Personen aus seinem Umfeld immer wieder grössere Geldsummen an. Die Geprellten waren im Glauben, dass ihr Geld gewinnbringend angelegt wird.
Mit Lügengeschichten und Dokumentfälschungen hat der Beschuldigte gemäss Anklage jedoch das Vertrauen vor allem von Angehörigen missbraucht und sich an ihrem Vermögen bereichert. Insgesamt 4.8 Millionen soll der heute 45-Jährige dadurch ergaunert und für seinen luxuriösen Lebensstil verprasst haben. Er finanzierte damit beispielsweise eine teure Hochzeit, Luxus-Musikinstrumente, Schmuck, Luxusferien, Autos und zwei historische Militärflugzeuge.
Von einem von der Staatsanwaltschaft geforderten fünfjährigen Berufsverbot für die Finanz-, Immobilien- und Treuhandbranche sah das Kantonsgericht ab, wie dem schriftlichen Urteil zu entnehmen ist. Ausserdem senkte es die verlangte Ersatzforderung an den Staat von 1.5 Millionen Franken auf 1.18 Millionen.
Der Ex-Banker sitzt seit 2019 im vorzeitigen Strafvollzug. Er gehört der Adullam-Sekte aus dem Toggenburg an. Nach dem Tod seines Vaters und Sektengründers soll er für die Sektenführung vorgesehen gewesen sein. Zu den Geschädigten im Betrugsfall gehört auch ein wohlhabendes Mitglied der Sekte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (sda)