Ständeratskommission will für EU-Vertragspaket das Ständemehr
Die zuständige Ständeratskommission will das EU-Vertragspaket mit einer Übergangsbestimmung in der Verfassung verknüpfen. Das würde bedeuten, dass Volk und Stände Ja sagen müssten zu den «Bilateralen III».
Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) hatte Ende März eine öffentliche Anhörung zur Referendumsfrage durchgeführt. Die Expertenmeinungen gingen damals diametral auseinander in der Frage, ob das EU-Vertragspaket dem obligatorischen Referendum unterstellt werden soll.
Nun hat sich die Kommission entschieden. Gemäss einer am Mittwoch auf der Parlamentsseite aufgeschalteten parlamentarischen Initiative wird eine Verfassungsanpassung betreffend die Bilateralen III gefordert. Darüber entscheidet als Nächstes die Schwesterkommission des Nationalrats.
Es sei sicherzustellen, dass die zur Umsetzung der EU-Abkommen notwendigen Erlasse beziehungsweise Änderungen von Bundesgesetzen nur in Kraft treten, wenn die Verfassungsänderung von Volk und Ständen angenommen worden ist, heisst es im Initiativtext. Damit solle die Diskussion über die umstrittene Anwendung eines obligatorischen Staatsvertragsreferendums sui generis entfallen.
Die SPK-S schlägt sich damit auf die Seite des Juristen Stefan Schmid. Dieser hatte Ende März einen Widerspruch zwischen der Bundesverfassung und dem Vertragspaket geltend gemacht, insbesondere bei der Personenfreizügigkeit.
Um diesen Konflikt aus dem Weg zu räumen, schlug er vor, die Verfassung mit einer Übergangsbestimmung zu ergänzen. Diese Übergangsbestimmung würde eine Verfassungsänderung bedeuten. Jede Verfassungsänderung braucht ein doppeltes Mehr von Volk und Ständen. Für diesen Weg hat sich nun auch die Ständeratskommission ausgesprochen. (sda)
