Zürcher Gericht kippt Kündigungs- und Preisklauseln bei Sunrise
Der Telekomanbieter Sunrise muss nach einem Gerichtsurteil sowohl schriftliche Kündigungen wieder zulassen als auch bei Preiserhöhungen ein ausserordentliches Kündigungsrecht einräumen. Das Bezirksgericht Zürich hat eine entsprechende Klage des Konsumententschutzes gutgeheissen. Für Kunden ändert sich vorerst nichts.
Das Gericht erklärte entsprechende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Sunrise für unzulässig, wie aus dem Urteil hervorgeht, über das der Konsumentenschutz am Donnerstag berichtete. Es lag auch der Nachrichtenagentur AWP vor.
Der Entscheid des Zürcher Bezirkgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Sunrise zieht das Urteil ans Zürcher Obergericht weiter, wie ein Unternehmensprecher AWP mitteilte.
Konkret untersagte das Gericht zwei umstrittene Praktiken des Telekomunternehmens. Zum einen darf Sunrise Preiserhöhungen infolge steigender Teuerung nicht mehr ohne ausserordentliches Kündigungsrecht für die Kundschaft durchsetzen. Eine entsprechende Klausel verstosse gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), hiess es.
Zum anderen muss Sunrise künftig auch schriftliche Kündigungen akzeptieren. Bisher hatte das Unternehmen Vertragsauflösungen ausschliesslich per Telefon oder Chat zugelassen. Diese Einschränkung stellte laut Gericht eine unzulässige Benachteiligung der Konsumentinnen und Konsumenten dar. (dab/sda/awp)
