Der Prozess um das «Schlitzer-Inserat» der SVP endet auch zweitinstanzlich mit einem Schuldspruch: Das Berner Obergericht hat den Generalsekretär der SVP Schweiz und seine Stellvertreterin wegen Rassendiskriminierung verurteilt.
Das Urteil des Obergerichts fällt leicht milder aus: SVP-Generalsekretär Martin Baltisser und seine Stellvertreterin Silvia Bär wurden zu einer bedingten Geldstrafe von je 45 Tagessätzen verurteilt. Beim Regionalgericht Bern-Mittelland waren es 60 Tagessätze gewesen.
Zum Verhängnis wurde Baltisser und Bär ein Zeitungsinserat von 2011 mit dem Titel «Kosovaren schlitzen Schweizer auf». Die SVP-Kader beteuerten, der Titel nehme lediglich Bezug auf einen konkreten Fall, den Angriff auf einen Schweizer in Interlaken.
SVP-Generalsekretär Martin Baltisser und seine Stellvertreterin Silvia Bär lassen den Schuldspruch wegen Rassendiskriminierung womöglich nicht auf sich sitzen. Sie erwägen den Weiterzug des Urteils ans Bundesgericht.
Das Urteil des Berner Obergerichts sei «problematisch», sagte Baltisser am Dienstagmittag gegenüber Medienschaffenden. Womöglich sei es sinnvoll, wenn sich Lausanne noch zum Fall äussern könne.
Bei der Gewalttat von Interlaken war ein Schweizer Schwinger von einem Mann aus dem Kosovo mit dem Messer verletzt worden. Die Polizei hatte danach zwei Kosovaren festgenommen. Der eine wurde nach kurzer Zeit wieder auf freien Fuss gesetzt, der andere später wegen versuchter vorsätzlicher Tötung verurteilt.
Anders sah es die erste Instanz. Der Titel könne auch so verstanden werden, dass die Kosovaren allesamt Verbrecher seien. Das sei eine unzulässige Verallgemeinerung. (whr/sda)