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Drei Cannonball-Raser im Tessin geschnappt

Drei Cannonball-Raser im Tessin geschnappt

11.06.2019, 16:27
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Drei Teilnehmer eines Cannonball-Rennens durch Europa sind im Tessin auf der Autobahn A2 mit stark übersetzter Geschwindigkeit gestoppt worden. Sie wurden gebüsst und bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.

Die drei Teilnehmer des illegalen Rennens wurden am Montag angehalten, wie die Tessiner Kantonspolizei am Dienstag mitteilte. Nebst Bussen und Anzeigen wegen schweren Verstosses gegen das Strassenverkehrsgesetz wurde gegen die drei Lenker ein Fahrverbot in der Schweiz verhängt.

Die drei Männer steuerten Fahrzeuge mit grossem Hubraum und waren im strömenden Regen mit 195, 169 respektive 166 Stundenkilometern (km/h) unterwegs. Erlaubt sind maximal 120 km/h.

Die Polizei hatte Wind vom Rennen bekommen und war auf die Durchfahrt vorbereitet. Sie traf Vorkehrungen, um die anderen Verkehrsteilnehmer auf der A2 vor möglichen Risiken des Raser-Events zu schützen. (aeg/sda)

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6 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Magnum
11.06.2019 18:08registriert Februar 2015
Wieso wurden die Autos nicht beschlagnahmt? Die gemessenen Tempi bei zwei der drei Raser hätten dazu durchaus eine Handhabe geboten.
Wer bei starkem Regen so schnell fährt, hält sich wohl für besser als die Physik - Aquaplaning lässt grüssen. Komplett verantwortungslos, diese Cannonball-Klientel. Echte YOLO-Vollpfosten.
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pfffffffff
11.06.2019 19:44registriert Januar 2017
Immer mal wieder liest man derartiges, und immer werden nebst Bussen und Anzeigen Fahrverbote verhängt. Würde ich mich als Schweizer so verhalten, würde mein Bolide direkt eingesackt, und ich würde wohl erst mal abgeführt werden. Ist es tatsächlich so, dass bei diesen reichen ausländischen Teilnehmern andere Gesetze gelten? Sprich: der Beifahrer kann das Steuer übernehmen und weiter geht’s mit der Raserei, denn die Bussen verursachen bei denen bestimmt keine Kopfschmerzen, sondern sind eher als Trophäen zu betrachten.
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ingmarbergman
11.06.2019 19:05registriert August 2017
Wurden die Autos als Kaution einbehalten?
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