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Im Vergleich zur Vorwoche: Zahl illegaler Grenzübertritte ins Tessin ist gesunken

epa05499026 Refugees heading towards northern Europe have set up tents in a park close to the train station in Como, Italy, 19 August 2016. The migrant population in Como is rapidly increasing after p ...
Warten in Como: Viele Migranten, denen der Grenzübertritt in die Schweiz verwehrt wird, harren derzeit in Norditalien aus. Bild: EPA/KEYSTONE

Im Vergleich zur Vorwoche: Zahl illegaler Grenzübertritte ins Tessin ist gesunken

22.08.2016, 10:5222.08.2016, 11:14
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Die Zahl der Menschen, die illegal ins Tessin einreisen, ist zurückgegangen. Die Grenzwächter griffen in der dritten August-Woche 1386 Personen auf, fast 400 weniger als in der Vorwoche.

Erneut wurden viele der Aufgegriffenen nach Italien zurückgeschickt. Das Grenzwachtkorps (GWK) verzeichnete in der dritten August-Woche 947 Wegweisungen und Rücküberstellungen, wie aus den am Montag veröffentlichten provisorischen Zahlen hervorgeht.

Hunderte Flüchtlinge stranden am Bahnhof von Como

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Hunderte Flüchtlinge stranden am Bahnhof von Como (I)
Touristen passieren am Boden schlafende Flüchtlinge, welche sich am Bahnhof von Como niedergelassen haben und auf eine Weiterreise in die Schweiz warten.
quelle: keystone/ti-press / francesca agosta
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In der Grenzregion V, die das Wallis und die Waadt umfasst, wurden 146 illegale Grenzübertritte gezählt. Das sind ebenfalls weniger als in der Vorwoche. In 143 Fällen wurde eine Wegweisung oder eine Rücküberstellung verfügt. In den übrigen Grenzkantonen wurden kaum illegale Aufenthalter aufgegriffen.

Kritik am Umgang mit den Migranten

Die hohe Zahl an Wegweisungen an der Südgrenze und die im italienischen Como festsitzenden Migranten hatten in den vergangenen Tagen für Schlagzeilen gesorgt. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) hatte kritisiert, Schutzsuchende würden nicht korrekt informiert. Vielfach sei den Personen bei Grenzübertritt nicht klar, wann sie ein Asylgesuch stellen könnten und wie der Ablauf genau vor sich gehe.

Das Grenzwachtkorps versicherte vergangene Woche, es handle gesetzeskonform. Wenn eine Person zu erkennen gebe, dass sie in der Schweiz um Schutz ersuche, habe sie Zugang zum Schweizer Asylsystem. Weggewiesen werde, wer kein Asylgesuch stelle oder nur durch die Schweiz reisen wolle. (tat/sda)

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