Tierquäler-Skandal: Jetzt steht der Kantons-Tierarzt im Fall Hefenhofen vor Gericht
Der Tierquäler-Fall Hefenhofen schockierte am 3. August 2017 die Schweiz. Der «Blick» veröffentlichte Bilder des Hofes von Ulrich K. in der Thurgauer Gemeinde Hefenhofen. Zu sehen waren ausgemergelte, verwahrloste Pferde. Wenige Tage darauf liess der Kanton Thurgau den Betrieb räumen, unter anderem wurden 90 Pferde beschlagnahmt.
Nachdem K. im vergangenen Jahr vor Gericht gestanden hatte, stehen ab Mittwoch nun der Ex-Kantonstierarzt Paul Witzig sowie drei seiner Mitarbeitenden vor dem Bezirksgericht Frauenfeld.
Aus der Anklageschrift:
Dem einstigen Leiter des Veterinäramtes wird gemäss Anklage der Staatsanwaltschaft Untätigkeit im Vollzug von Tierschutzvorschriften vorgeworfen. Die Anklagepunkte reichen von Amtsmissbrauch, Begünstigung und Tierquälerei über Gläubigerschädigung und ungetreuer Geschäftsbesorgung, Sachentziehung, Diebstahl bis hin zu Nötigung.
Die wichtigsten Punkte:
- Tierquälerei: Kontrollen auf dem Hof seien nur nach Ankündigung vorgenommen haben. So konnte Tierleid weder festgestellt noch beseitigt werden.
- Untätigkeit: Der Tierarzt soll zugunsten seines persönlichen Wohlbefindens seine Amtspflichten verletzt haben. Er «fürchtete persönliche Aggressionen seitens Ulrich K.» und unterliess deswegen die Umsetzung diverser Massnahmen.
- Hofräumung: 93 Pferde wurden nach der Hofräumung versteigert. Dabei soll unter anderen Witzig den Ulrich K. zustehenden Erlös bewusst tief gehalten zu haben, indem die Tiere zu Schlacht- statt Marktpreisen versteigert wurden.
Der erste Prozesstag
Der Anwalt des Pferdezüchters aus Hefenhofen hat zu Beginn des Prozesses gegen den ehemaligen Thurgauer Kantonstierarzt die Rückweisung der Anklage gefordert. Diese sei unvollständig und mit schweren Mängeln behaftet. Das Gericht berät den Antrag.
Der Rechtsverteidiger des Klägers forderte noch vor seinem eigentlichen Plädoyer in einer stündigen Rede das Bezirksgericht auf, die Anklage der Staatsanwaltschaft vor der Verhandlung zur Ergänzung und Verbesserung zurückzuweisen. Das Gericht unterbrach den Prozess und berät bis elf Uhr den Antrag, die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft zurückzuweisen.
In dieser würden mehrere Vorwürfe fehlen, argumentierte der Anwalt. Etwa die Veräusserung zahlreicher Tiere nach der «widerrechtlichen Hofräumung» sei nicht Teil der Anklage. Seinem Mandanten würde dadurch etwa die Grundlage fehlen, Schadenersatz geltend zu machen.
Das geforderte Strafmass
Das geforderte Strafmass wird erst bei der Verhandlung bekannt gegeben. (yam/sda/ch media)
Update folgt.
Ein Tierhalteverbot sprach das Gericht nicht aus. Ein früheres Verbot bestehe noch. Das Hauptproblem war laut Gericht die Überforderung des Beschuldigten mit den viel zu vielen Tieren. Für die Vorverurteilung in den Medien wurde eine Genugtuung von 6000 Franken zugesprochen.
Metzger, denen vorgeworfen wurde, mit dem Landwirt einen illegalen Handel mit kranken Ferkeln betrieben zu haben, wurden freigesprochen. (yam/sda)
