Schweiz
Thurgau

Jetzt steht der Tierarzt im Fall Hefenhofen vor Gericht

Das Militaer sichert die Pferde vom Hof von Ulrich K., der unter dem Verdacht der Quaelerei von Pferden steht, aufgenommen am Dienstag, 8. August 2017, in Hefenhofen. (KEYSTONE/Ennio Leanza)
Angehörige des Militärs führen die ausgemergelten Pferde vom Hof, 8. August 2017. Bild: KEYSTONE

Tierquäler-Skandal: Jetzt steht der Kantons-Tierarzt im Fall Hefenhofen vor Gericht

24.01.2024, 09:1224.01.2024, 14:14
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Der Tierquäler-Fall Hefenhofen schockierte am 3. August 2017 die Schweiz. Der «Blick» veröffentlichte Bilder des Hofes von Ulrich K. in der Thurgauer Gemeinde Hefenhofen. Zu sehen waren ausgemergelte, verwahrloste Pferde. Wenige Tage darauf liess der Kanton Thurgau den Betrieb räumen, unter anderem wurden 90 Pferde beschlagnahmt.

Nachdem K. im vergangenen Jahr vor Gericht gestanden hatte, stehen ab Mittwoch nun der Ex-Kantonstierarzt Paul Witzig sowie drei seiner Mitarbeitenden vor dem Bezirksgericht Frauenfeld.

Der Thurgauer Kantonstierarzt Paul Witzig spricht ueber den Zustand der Tiere auf dem Hof von Ulrich K., der wegen der Quaelerei von Pferden unter Verdacht steht, aufgenommen am Dienstag, 8. August 20 ...
Der Thurgauer Kantonstierarzt Paul Witzig spricht ueber den Zustand der Tiere auf dem Hof von Ulrich K., 2017.Bild: KEYSTONE

Aus der Anklageschrift:

Dem einstigen Leiter des Veterinäramtes wird gemäss Anklage der Staatsanwaltschaft Untätigkeit im Vollzug von Tierschutzvorschriften vorgeworfen. Die Anklagepunkte reichen von Amtsmissbrauch, Begünstigung und Tierquälerei über Gläubigerschädigung und ungetreuer Geschäftsbesorgung, Sachentziehung, Diebstahl bis hin zu Nötigung.

Die wichtigsten Punkte:

  • Tierquälerei: Kontrollen auf dem Hof seien nur nach Ankündigung vorgenommen haben. So konnte Tierleid weder festgestellt noch beseitigt werden.
  • Untätigkeit: Der Tierarzt soll zugunsten seines persönlichen Wohlbefindens seine Amtspflichten verletzt haben. Er «fürchtete persönliche Aggressionen seitens Ulrich K.» und unterliess deswegen die Umsetzung diverser Massnahmen.
  • Hofräumung: 93 Pferde wurden nach der Hofräumung versteigert. Dabei soll unter anderen Witzig den Ulrich K. zustehenden Erlös bewusst tief gehalten zu haben, indem die Tiere zu Schlacht- statt Marktpreisen versteigert wurden.

Der erste Prozesstag

Der Anwalt des Pferdezüchters aus Hefenhofen hat zu Beginn des Prozesses gegen den ehemaligen Thurgauer Kantonstierarzt die Rückweisung der Anklage gefordert. Diese sei unvollständig und mit schweren Mängeln behaftet. Das Gericht berät den Antrag.

Der Rechtsverteidiger des Klägers forderte noch vor seinem eigentlichen Plädoyer in einer stündigen Rede das Bezirksgericht auf, die Anklage der Staatsanwaltschaft vor der Verhandlung zur Ergänzung und Verbesserung zurückzuweisen. Das Gericht unterbrach den Prozess und berät bis elf Uhr den Antrag, die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft zurückzuweisen.

In dieser würden mehrere Vorwürfe fehlen, argumentierte der Anwalt. Etwa die Veräusserung zahlreicher Tiere nach der «widerrechtlichen Hofräumung» sei nicht Teil der Anklage. Seinem Mandanten würde dadurch etwa die Grundlage fehlen, Schadenersatz geltend zu machen.

Das geforderte Strafmass

Das geforderte Strafmass wird erst bei der Verhandlung bekannt gegeben. (yam/sda/ch media)

Update folgt.

Das Urteil für Ulrich K. vom März 2023:
Ulrich K. kam mit einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten davon. Das Gericht sprach den 54-jährigen Schweizer der mehrfachen Tierquälerei in einzelnen Fällen schuldig. Schuldsprüche resultierten zudem in einigen Nebendelikten. Neben der bedingten Freiheitsstrafe erhielt der Beschuldigte eine unbedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 10 Franken.

Ein Tierhalteverbot sprach das Gericht nicht aus. Ein früheres Verbot bestehe noch. Das Hauptproblem war laut Gericht die Überforderung des Beschuldigten mit den viel zu vielen Tieren. Für die Vorverurteilung in den Medien wurde eine Genugtuung von 6000 Franken zugesprochen.

Metzger, denen vorgeworfen wurde, mit dem Landwirt einen illegalen Handel mit kranken Ferkeln betrieben zu haben, wurden freigesprochen. (yam/sda)
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25 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Frictoin the second
24.01.2024 09:50registriert Juni 2022
Solange die Bauernlobby so mächtog ist, wird ein Delikt gegen Tierschutbestimmungen nur zahnlos geahndet... Das stinkt intensiver als all die Schweinehöre um den Sempacher- und Baldeggersee...
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P.Rediger
24.01.2024 09:48registriert März 2018
Bananenrepublik CH. Läuft längst nicht alles so perfekt, wie wir es zum Teil meinen.
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Es war einmal Franziska
24.01.2024 13:08registriert November 2021
Die Thurgauer Verwaltung und die gewählten Regierungsräte sind teilweise haarsträubend unprofessionell. Dieser Fall zeigt nur die Spitze des Eisbergs: Staatsanwaltschaft ist derart diletantisch vorgegangen, dass dieser offensichtliche Tierquäler grösstenteils hat freigesprochen werden.
Das Veterinäramt hat ein Vetterliwirtschaftsproblem, wie es übler nicht geht - was in einem SVP dominierten Bauernkanton auch nicht erstaunt.
Ich erwarte letztlich keinerlei angemessene Konsequenzen für direkt Beteiligte und Verantwortliche...
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