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Ein Schuld- und ein Freispruch im Barchetsee-Mordfall

Ein Schuld- und ein Freispruch im Barchetsee-Mordfall

04.03.2024, 16:1804.03.2024, 16:31
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ARCHIV - ZUR HEUTIGEN URTEILSVERKUENDUNG IM MORDFALL BARCHETSEE, STELLEN WIR IHNEN FOLGENDES BILDMATERIAL ZUR VERFUEGUNG
Das ist der Barchetsee.Bild: keystone

Das Bezirksgericht Frauenfeld hat am Montag nur einen der zwei Beschuldigten im sogenannten Barchetsee-Mordfall vom Dezember 2007 verurteilt. Beim zweiten hatten die Indizien nicht vermocht, die Zweifel des Gerichts an der Täterschaft auszuräumen.

An der Täterschaft des 63-jährigen Schweizers zweifelte das Gericht nicht. Es verurteilte den Mann zu einer 15-jährigen Freiheitsstrafe. Der 59-jährige mitbeschuldigte Italiener wurde freigesprochen.

Das Bezirksgericht konnte sich einzig auf Indizien stützen. Diese müssen sich in ihrer Gesamtheit wie ein Mosaik zu einem Bild zusammenfügen. Trotz allfälliger Lücken muss ein Bild klar erkennbar sein. Laut Gesetz darf eine Verurteilung nur erfolgen, wenn das Gericht keine vernünftigen Zweifel an der Täterschaft der Beschuldigten hat. Dies traf nun bei einem Beschuldigten nicht zu.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Sie können ans Obergericht des Kantons Thurgau weitergezogen werden.

Unbekannter zweiter Tatbeteiligter

Am 13. Dezember 2007 wurde im Thurgauer Barchetsee die mit einem Betonelement beschwerte Leiche eines 27-jährigen Ägypters entdeckt. Getötet worden war der Mann mit vier Schüssen. Für die Ermittler war klar, dass nicht ein einzelner Täter die Leiche samt Betonelement hatte transportieren können. Wer diese zweite Person aber war, ist nun weiter unbekannt.

Lange blieben die Ermittlungen erfolglos. Jahre später wurde der «Cold Case» neu aufgerollt. Dabei kamen auch verdeckte Ermittler zum Einsatz. Ihnen gegenüber schilderte der nun verurteilte Schweizer die Tat detailliert und nannte den Italiener als Komplizen. Im August 2022 wurden die zwei Männer verhaftet.

Der Staatsanwalt hatte lebenslängliche Freiheitsstrafen wegen Mordes gefordert. Die Verteidiger verlangten Freisprüche. Mit seinen Schilderungen habe der eine Beschuldigte bloss angeben wollen, die Details habe er aus den Medien gehabt. Sein Kollege habe mit Rückenschmerzen im Bett gelegen, argumentierten sie. (sda)

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