Bei den Thurgauer Grossratswahlen vom 15. März sind Unregelmässigkeiten festgestellt worden. Die GLP reichte eine Wahlrechtsbeschwerde ein. Die Staatskanzlei hat nun eine weitere Diskrepanz entdeckt, die sich auf die Sitzverteilung auswirken könnte, und hat Strafanzeige eingereicht.
Die GLP Bezirk Frauenfeld hatte letzte Woche über Unregelmässigkeiten bei der Auszählung der Stimmen in der Stadt Frauenfeld informiert. Erst nach zweimaligem Insistieren der Parteileitung wurden 100 unveränderte Stimmzettel entdeckt, die auf der Ablage für die SVP statt auf derjenigen für die GLP gelandet waren. Die Grünliberalen reichten beim Grossen Rat eine Wahlrechtsbeschwerde ein.
Nun zieht die Thurgauer Staatskanzlei nach. Am Mittwoch teilte sie mit, dass sie bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen der Auszählung bei den Grossratswahlen eingereicht habe. Teile der Auszählung seien nicht plausibel.
Die Staatskanzlei als kantonales Wahlbüro habe eine Kontrolle und Nachzählung in der Stadt Frauenfeld durchgeführt. Dabei sei festgestellt worden, dass die vorhandenen Wahlzettel mit Ausnahme dreier kleiner Korrekturen korrekt gezählt und zugeordnet gewesen seien.
Die Abklärungen hätten aber eine Diskrepanz zu Tage gefördert, heisst es in der Mitteilung. «Bei der GLP und der SVP stimmt die Zahl der vorhandenen Wahlzettel nicht überein mit derjenigen, die sich aus der Auswertung der am Wahlsonntag von den Auszählteams erstellten Laufzetteln ergibt.» Dafür gebe es derzeit keine Erklärung. Es bestehe der Verdacht, «dass das Wahlergebnis beeinflusst worden sein könnte».
Mit den Laufzetteln ist eine Plausibilitätskontrolle des Resultats möglich. Mit der entdeckten Diskrepanz würde es eine weitere Verschiebung von rund 100 Stimmzetteln von der SVP zur GLP geben, sagte Marius Kobi, Leiter Rechtsdienst der Staatskanzlei, auf Nachfrage von Keystone-SDA. Ein Fehler im Ablauf könne eher ausgeschlossen werden. Dieser sei in allen Gemeinden gleich. Damit liege eine Manipulation nahe.
Bei den Abklärungen geht es auch um das Wahlresultat. Mit den bei der ersten Nachprüfung und nun bei der Kontrolle der Staatskanzlei entdeckten insgesamt rund 200 falsch zugeordneten Stimmzetteln könnte es eine Sitzverschiebung von der SVP zur GLP geben. Man müsse nun abwarten, was die Untersuchung der Staatsanwaltschaft ergebe, so Kobi. Genehmigungsinstanz für das Wahlresultat sei dann das Parlament. (cki/sda)
Posersalami
Beides wirft kein gutes Licht auf die Wähler..
Makatitom