Die 5 schlimmsten Tierschutz-Skandale der letzten Jahre
Dutzende Pferde sowie zwei Geissen beschlagnahmt, 120 Hunde eingeschläfert: So lautet die traurige Bilanz der Solothurner Regierung, nachdem am letzten Donnerstag und Freitag ein Hof in Ramiswil SO geräumt wurde.
Tierdrama in Ramiswil – um diesen Hof geht es:
Der Hof wurde von einer 57-jährigen Ernährungswissenschaftlerin und Autorin betrieben. Der Fall reiht sich ein in eine Serie von Missständen, die in den letzten Jahren auf Schweizer Höfen festgestellt wurden. Eine (nicht abschliessende) Übersicht:
Knöcheltief im Kot
Bereits im Sommer 2025 wurde ein Fall von Tierquälerei im Obertoggenburg aufgedeckt. Kontrolleure des Veterinäramts fanden im Dezember einen Stall vor, in dem die Tiere knöcheltief im eigenen Kot standen. Mehrere Rinder zeigten deutliche Zeichen von Unterernährung.
Wie auch im Fall in Ramiswil gingen hier mehrere Kontrollen voraus. Die Zustände hätten sich auch hier rasant verschlechtert. Der Landwirt sei mehreren Aufforderungen des Amtes nicht nachgekommen, bis dieses ihn schliesslich mit einem umfassenden Tierhalteverbot belegte.
Er musste zusätzlich Bussgelder in Höhe von 1950 Franken zahlen.
Pferdehofskandal in Hefenhofen
Zu den bekanntesten Schweizer Tierschutz-Skandalen gehört der «Fall Hefenhofen». Auf diesem Hof wurden über fast 15 Jahre zwischen 2003 und 2017 immer wieder Tierschutzmängel festgestellt. Obwohl diese bereits über Jahre hinweg bekannt waren, wurde der Hof erst 2017 geschlossen.
Der Landwirt geriet in diesen Jahren immer wieder mit den Behörden und mit Nachbarn aneinander. Bei der Räumung 2017 wurden 93 Pferde, rund 50 Kühe, 80 Schweine, Ziegen und Schafe sowie vier Lamas sichergestellt und der Armee übergeben. Diese musste ein Grossteil notschlachten, weil sie sich in derart schlechter Verfassung befanden.
Im März 2022 erhob die Staatsanwaltschaft Bischofszell Anklage. Der Beschuldigte wurde im März 2023 in fast allen Anklagepunkten freigesprochen. Wegen Tierquälerei wurde er zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt. Er erhielt 6000 Franken Genugtuung. Später bestätigte das Bezirksgericht in Frauenfeld das Urteil.
Vernachlässigte Kälber
Im April 2022 liess das Veterinäramt des Kantons Zürichs einen Hof im Oberland schliessen. Auch hier wurden die Zustände auf dem Hof innert zwei Jahren sechsmal kontrolliert und gemeldet. Mehr als einmal mussten Tiere gleich vor Ort eingeschläfert werden.
Trotzdem wurde der Hof erst nach zwei Jahren geschlossen. Den ersten Gerichtstermin schwänzte der Zürcher Landwirt, in einem Nachfolgetermin (dem der Beschuldigte ebenfalls fernblieb) wurde der 48-Jährige zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten sowie einer Busse über 3000 Franken verurteilt.
Das Gericht sah den Vorwurf der Tierquälerei in 14 Fällen als nachgewiesen an.
Stall ohne Fenster
Im Juni 2021 stossen Mitarbeitende des Veterinärdienstes im Kanton Schwyz auf einen fensterlosen Stall, in dem 44 Schweine im Dunkeln gehalten werden. «Gutes Atmen war für die Beamten nicht möglich», schreibt die Staatsanwaltschaft später. Zudem entdeckten die Beamten auf dem Hof Hunde, die in ihrem eigenen Kot lebten und kaum genug zu trinken hatten.
Später wird bekannt: Der Landwirt hatte bei den Schweinen Kastrierungen ohne Betäubung durchgeführt und weitere Verstösse gegen das Tierwohl begangen. Er wurde zu Bussen in Höhe von 7740 Franken und einer bedingten Geldstrafe in Höhe von 10'500 Franken verurteilt.
Das Gericht hiess Anklagen zur Widerhandlung gegen das Tierseuchengesetz, mehrfacher vorsätzlicher Tierquälerei, mehrfacher vorsätzlicher Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz sowie Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen gut.
130 tote Ferkel
Im Jahr 2022 stossen im Kanton Bern Kontrolleure des Veterinäramtes auf einem Hof auf 130 tote Ferkel. Diese wurden nach ihrer Geburt nicht fachgerecht betreut und starben an Vernachlässigung. Später wird bekannt, dass die Kadaver teilweise zwischen den lebenden Tieren lagen.
Auch dieser Betrieb war dem Amt bekannt, der Betriebsleiter sei «engmaschig betreut worden», schreibt der Kanton. «Nichts hat darauf hingedeutet, dass die Sache derart entgleitet», sagte der Berner Kantonstierarzt Reto Wyss damals zum SRF. Im Herbst 2022 wird der Landwirt zu einer Geldstrafe von 18'000 Franken und zu einer Busse in Höhe von 2000 Franken verurteilt.
Das Urteil lautet auf mehrfache Zuwiderhandlung gegen das Tierseuchengesetz. (leo)
