Der Kanton St. Gallen führt eine Melde- und Reinigungspflicht für Bootsbesitzer ein. Die Vorschrift richtet sich an Personen, die ihre Schiffe in verschiedenen Gewässern benutzen. Damit soll verhindert werden, dass invasive Tiere und Pflanzen wie beispielsweise die Quaggamuschel weiterverbreitet werden.
Die Schiffsmelde- und Reinigungspflicht auf St. Galler Gewässern gilt ab 1. April, schrieb der Kanton am Freitag in einer Mitteilung. Wird ein Boot von einem Gewässer in ein anderes transportiert, muss dies über eine kantonsübergreifende elektronische Plattform gemeldet werden. Auch müssen die Schiffe durch eine autorisierte Reinigungsstelle gereinigt werden, welche dafür auf der Plattform eine Bestätigung ausstellt.
Die Pflicht gilt für immatrikulierte Schiffe, während für Boote ohne Kennzeichen sowie für Wassersport- und Fischereigeräte eine gründliche Reinigung vor jedem Gewässerwechsel dringend empfohlen wird.
Auch der Zürcher Regierungsrat will verhindern, dass sich die Quaggamuschel weiter ausbreitet: Er hat per 1. April eine Schiffsmelde- und Reinigungspflicht beschlossen.
Das Schiff muss dann fachgerecht gereinigt werden. Selber zum Schwamm greifen sollen die Hobbykapitäninnen und Hobbykapitäne aber nicht. Dafür gibt es künftig autorisierte Reinigungsstellen.
Die erste Quaggamuschel wurde im September 2024 im Zürichsee gefunden. Zum Schutz von Greifen-, Pfäffiker- und Türlersee, die mit hoher Wahrscheinlichkeit noch frei von der Quaggamuschel sind, erliess der Kanton daraufhin ein Einwasserungsverbot für Schiffe, die vorher auf dem Zürichsee waren.
Mit der Melde- und Putzpflicht können die Einschränkungen auf den kleineren Seen wieder gelockert werden. Schiffe können ab April also wieder in verschiedenen Seen genutzt werden.
Die Schiffsmelde- und Reinigungspflicht gilt bereits seit Sommer 2024 in den Zentralschweizer Kantonen (Luzern, Nid- und Obwalden, Schwyz, Uri, Zug) und im Kanton Bern, hiess es in der Mitteilung weiter. Der Kanton St. Gallen und Kanton Zürich schliessen sich nun zusammen mit den Kantonen Glarus und Graubünden dem System an. Am Bodensee sei der Kanton St. Gallen bisher der einzige Anstösser, der die entsprechende Vorschrift einführt. Mit der Schiffsmelde- und Reinigungspflicht könne das im Herbst 2024 erlassene Verbot von Schiffseinwässerungen in den Walensee aufgehoben werden.
Die Quaggamuschel stammt ursprünglich aus dem Schwarzmeerraum und breitet sich rasant aus. Sie verdrängt einheimische Tierarten und kann Wasserfassungen für Trinkwasser und Energienutzung verstopfen sowie Ufer- und Hafenanlagen überwuchern. Ist sie einmal in einem See, ist es kaum möglich, sie wieder loszuwerden.
Nicht nur die Quaggamuschel ist beim Kanton Zürich aber auf dem Radar. Auch andere, invasive Arten könnten sich ausbreiten, beispielsweise das Schmalrohr. Dies ist eine Wasserpflanze, die im Genfersee und in den Tessiner Seen bereits dichte Teppiche bildet und die Wasserqualität beeinträchtigt. (sda)