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Bundesrat erleichtert das Abschiessen von Wölfen

Bundesrat erleichtert das Abschiessen von Wölfen

02.06.2023, 11:2502.06.2023, 13:58
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Der Bundesrat erleichtert das Abschiessen von Wölfen in der Schweiz ab dem 1. Juli, mit Rücksicht auf die Alpwirtschaft. Künftig könne die Tiere nach weniger Schäden als bisher und damit schneller zum Abschuss freigegeben werden.

Am Freitag setzte der Bundesrat dafür die revidierte Jagdverordnung in Kraft. Er will angesichts der Probleme für die Alpwirtschaft durch Wölfe mehr Abschüsse ermöglichen. Bis das im vergangenen Dezember revidierte Jagdgesetz in Kraft tritt, solle die Lage in diesen Gebieten kurzfristig entschärft werden.

Die für einen Abschuss massgebende Schaden-Schwelle wird für einzeln herumstreifende Tiere und für Rudel gesenkt. Wölfe, die nicht zu einem Rudel gehören, dürfen neu auch in Rudelterritorien geschossen werden. Es habe sich gezeigt, dass sie auch in diesen Revieren Schäden anrichten könnten, schrieb das Bundesamt für Umwelt (Bafu).

Reisst ein Einzelwolf in einem Gebiet, in dem es bereits Risse gegeben hat, weitere Nutztiere, ist er weniger lang vor dem Abschuss geschützt. Neu reichen für den Abschuss sechs statt bisher zehn gerissene Nutztiere. Auch darf ein Einzelwolf neu geschossen werden, wenn er Menschen erheblich gefährdet.

Rinder, Pferde, Lamas

Die Regulierung von Wolfsrudeln vereinfacht der Bundesrat ebenfalls. Die Kantone können Regulierungsabschüsse beantragen, wenn acht Nutztiere gerissen worden sind – heute liegt die Schwelle bei zehn Rissen. In Regionen mit mehr als einem Wolfsrudel dürfen die Kantone ab dem 1. Juli stärker regulieren als derzeit.

Regulierungen von Wolfsrudeln sind auch zulässig, wenn Wölfe Menschen erheblich gefährden. Der Fall ist das namentlich, wenn die Tiere ohne angelockt worden zu sein in der Nähe von Häusern auftauchen und vor Menschen keine Scheu zeigen.

Bedroht ein Wolf aus einem Rudel plötzlich und unerwartet Menschen, darf er neu unverzüglich und ohne Bewilligung des Bundesamtes für Umwelt geschossen werden, wie es in der Mitteilung hiess. Angeordnet werden muss die Tötung vom Kanton. Beschwerden gegen solche Abschüsse müssen möglich sein.

Der Bundesrat macht noch weitere Zugeständnisse: Neu werden schwer verletzte Rinder, Pferde, Lamas und Alpakas als «grosse Schäden» angerechnet. Mit schweren Verletzungen gemeint sind Wunden, die länger andauernde tierärztliche Pflege bedingen. Die Schadengrenze bei grossen Nutztieren liegt neu bei einem statt wie bisher bei zwei Tieren.

Bestand wächst

Die Alpwirtschaft erhält für den Schutz vor den Grossraubtieren zusätzliche Mittel. Für die Verstärkung des Herdenschutzes sprach der Bundesrat schon im April zusätzliche 4 Millionen Franken. Mit dem Geld werden Sofortmassnahmen finanziert, die die Kantone beantragen können.

Der Bestand der Wölfe wächst schnell in der Schweiz. Ende 2022 lebten rund 250 Wölfe im Land, und es gab 26 Rudel. Rund 1500 Mal rissen Wölfe im vergangenen Jahr Nutztiere. In neun von zehn Fällen waren es Schafe.

Regulierung trotz Schutz möglich

Wölfe sind geschützt. Gemäss Berner Konvention ist eine Regulierung möglich, wenn andere Massnahmen nicht genügen und die Art trotz Abschüssen überleben kann. Die nun erlassenen Massnahmen zur Regulierung könnten in Übereinstimmung mit diesem Standard interpretiert werden, schreibt der Bundesrat.

Das revidierte Jagdgesetz, das präventive Abschüsse von Wölfen erlaubt, verabschiedete das Parlament im Dezember. Das Töten von Wölfen soll Schäden und Gefährdungen verhindern, darf aber die Population nicht gefährden. Ein lanciertes Referendum kam im Frühjahr nicht zustande. In Kraft ist das neue Gesetz noch nicht.

Die Revision war ein neuer Anlauf zur Revision des Jagdgesetzes. 2020 scheiterte an der Urne eine Vorlage, mit der die Wolfsjagd neu geregelt worden wäre. Bei einem Ja hätten Wölfe geschossen werden dürfen, bevor sie Schaden angerichtet haben. Die Gegnerinnen und Gegner sprachen damals von «Abschüssen auf Vorrat». (saw/sda)

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48 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Chancho
02.06.2023 11:47registriert Februar 2020
Warum stimmen wir eigentlich noch ab, wenn sobald ein Bergbauernsohn Namens Alberto Tortilla das UVEK übernimmt, der Volkswille eh ignoriert und per Zwangsverordnung übergangen wird?
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deepmind96
02.06.2023 12:23registriert Dezember 2015
Andersgesagt: Der Bürgerlich dominierte Bundesrat betreibt somit Klientelpolitik im Wahljahr um den eigenen Parteien Stimmen aus der Landwirtschaft zu sichern und übergeht deshalb bewusst Volksentscheide.

Ich will von seiten FDP/SVP kein gejammer mehr hören. Es ist zum brechen.
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Pümpernüssler
02.06.2023 11:57registriert Juli 2018
Wo fliesst das Geld hin das für "Herdenschutz" gesprochen wird? Die Herden werden nicht geschützt. Sonst gäbe es ja kaum so viele Risse durch Wölfe.
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