Wegen der Lumpy-Skin-Krankheit kann es beim Alpabzug im Unterwallis für über 100 Betriebe zu Einschränkungen kommen. Über 2000 Rinder in den Regionen Champéry, Finhaut und Ferret wurden geimpft.
Um die Ausbreitung der Lumpy-Skin-Krankheit (LSD) einzudämmen, hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die Impfung in der betroffenen Region für obligatorisch erklärt, wie der Kanton Wallis am Mittwoch mitteilte. Damit werde eine Immunbarriere geschaffen, die den Schweizer Viehbestand vor den in Frankreich festgestellten Ausbrüchen schützen soll.
Im Vorfeld der Alpabzüge nach der Sömmerung stellt der Kanton klar, dass die Verbringung von Rindern aus der Impfzone nur dann erlaubt ist, sofern mehrere Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind. Dazu gehören die Haltung im Herkunftsbetrieb während eines ununterbrochenen Zeitraums von mindestens 28 Tagen vor dem Datum der Verbringung und die vollständige Impfung aller Tiere in dem betroffenen Gebiet, die vor mindestens 60 Tagen durchgeführt wurde (letzte geimpfte Tiere am 12. August 2025).
Abweichend von diesen Bedingungen dürfen die Tiere vor dem 12. Oktober 2025 (das heisst vor der vorgeschriebenen Frist von 60 Tagen) unter der Hauptbedingung aus der Impfzone in ihren Herkunftsbetrieb ausserhalb der Impfzone zurückkehren, wenn der Bestimmungsbetrieb für mindestens 28 Tage gesperrt wird.
LSD sei weder für den Menschen noch für den Verzehr von Fleisch oder Milch gefährlich. Die Krankheit stelle jedoch eine ernsthafte Bedrohung für die Gesundheit von Rindern dar, die Fieber, Hautläsionen und schwere wirtschaftliche Folgen verursache. Die Wachsamkeit und Zusammenarbeit aller Tierhalter seien unerlässlich, um die Tiere zu schützen.
Der Kantonstierarzt empfiehlt ausserdem, Veranstaltungen und Zusammenführungen von Rindern im Unterwallis bis auf Weiteres abzusagen. (sda)