Das Bezirksgericht Uster ZH hat am Dienstag einen Mann wegen mehrfacher Tierquälerei und mehrfacher Pornographie zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Er hatte sich von seiner Katze im Intimbereich lecken lassen und mehrere Videos davon geteilt.
«Auch eine Katze hat eine Würde und eine sexuelle Selbstbestimmung», sagte der Richter bei der Urteilseröffnung. Diese habe der Beschuldigte mit seinen Handlungen verletzt.
Der Franzose hatte die Familienkatze mehrfach mit Hilfe von Milch dazu gebracht, ihn im Intimbereich zu lecken. Die Videos, die er davon drehte, teilte er auf einer einschlägigen Plattform.
«Aus lauter Langeweile» sei er während der Corona-Pandemie auf diesen Seiten gelandet und immer mehr hineingezogen worden. Andere Nutzer hätten ihn dann ermuntert, selber mal Aufnahmen hochzuladen.
«Ich bereue es, es war dumm», sagte er, wobei er sich unter Tränen bei seiner Katze entschuldigte. Er habe eigentlich keine Neigung zu Tieren. Heute schaue er sich so was nicht mehr an.
Mit den 6 Monaten Freiheitsstrafe bedingt folgte das Gericht dem Antrag seines Rechtsanwalts. Die Staatsanwaltschaft hatte eine leicht härtere Strafe von 7 Monaten gefordert.
Die Handlungen mit der Katze seien «klar Tierquälerei» gewesen, sagte der Anwalt. Er wolle das nicht verniedlichen. Allerdings seien die Handlungen nicht schwerwiegend gewesen, was bei der Strafzumessung berücksichtigt werden müsse.
Neben den 6 Monaten bedingt verhängte das Bezirksgericht Uster für den Franzosen auch eine Busse von 2000 Franken und ein lebenslanges Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen. Letzteres deshalb, weil bei ihm auch kinderpornographische Aufnahmen gefunden wurden.
Diese hatte er nicht selber hergestellt, aber ebenfalls auf Plattformen geteilt. In der Befragung gab der Beschuldigte an, dass er als Kind selber missbraucht worden war.
Von einem Landesverweis von fünf Jahren, wie ihn die Staatsanwaltschaft beantragt hatte, sah das Gericht ab. Weil der Beschuldigte als Hausmann arbeite und hier Frau und Kinder habe, sei er ein Härtefall. Er sei zudem keine Gefahr für die Öffentlichkeit.
Sexuelle Handlungen mit Tieren sind ein gesellschaftliches Tabuthema. Gemäss der «Stiftung für das Tier im Recht», die Straftaten an Tieren analysiert, sind vor allem Heim- und Nutztiere von dieser Art Missbrauch betroffen. Über das Ausmass lasse sich aber nur spekulieren, weil es kaum verlässliche Zahlen gebe.
Sex mit Tieren gilt in der Schweiz als Missachtung der Tierwürde und somit als Tierquälerei. Dies gilt unabhängig davon, ob das Tier davon beeinträchtigt wird oder nicht. Auch gewaltlose sexuelle Handlungen - wie im vorliegenden Fall - sind gemäss Gesetz strafbar. (sda)