Mit einem Karategriff gelang es dem Tierschützer Erwin Kessler, dem Bauern Hans K. die Peitsche zu entreissen. Mit den Fäusten schlug dieser weiter auf ihn ein und rief Passanten zu: «Man sollte ihn ins Güllenloch werfen!» Die Kampfszene spielte sich am Freitag, dem 13. Mai 2005, auf dem mittlerweile landesweit bekannten Bauernhof in der Gemeinde Hefenhofen ab. Wer die Thurgauer Tierqual-Saga verstehen will, die mit der Räumung des Hofes am Montag ihr vorläufiges Ende fand, muss sich diese frühe Szene vor Augen führen.
Für den Tierschützer Erwin Kessler war es die erste Begegnung mit der Familie K. Sie hatte eine nachhaltige Wirkung. Als er letzte Woche vor den Toren des Hofs ein Interview gab, trat er mit kugelsicherer Weste vor die Kamera. An jenem Freitag im Jahr 2005 war er nur mit einem Fotoapparat ausgerüstet. Er besuchte den Hof, weil ein Reiter ihn auf Pferde hingewiesen hatte, die nicht tiergerecht angebunden waren. Als Kessler unangemeldet den Hof betrat und auf Hans K. stiess, wurde er mit Peitschenhieben und Schlägen traktiert und mit blutiger Nase und blauem Auge vom Hof gejagt.
Hans K. rastete derart aus, weil er den Namen Kessler bereits kannte. Der Tierschützer ist bei vielen Thurgauer Bauern genau so bekannt wie verhasst. Kessler gilt als radikal. Er schleicht sich nachts auf Höfe und fotografiert, was ihm als nicht tiergerecht erscheint. Auf der Website seines Vereines gegen Tierfabriken (VgT) prangerte er mutmassliche Tierquäler an und überzieht seine Gegner mit Prozessen. Im Zusammenhang mit seiner Polemik gegen das Schächten trug er sich den Vorwurf des Antisemitismus ein.
Kessler und seine Mitstreiter kämpfen schweizweit gegen Tierquälerei, doch den Thurgauer Bauern sitzt er besonders im Nacken. Kesslers VgT-Zentrale befindet sich in Tuttwil. Bis zum Hof in Hefenhofen sind es nicht einmal dreissig Kilometer Luftlinie.
Hans K. wurde für die Attacke auf Kessler wegen einfacher Körperverletzung und versuchter Drohung verurteilt. Aber nicht nur. Im Prozess vor dem Bezirksgericht Arbon, der nach einem juristischen Hin und Her erst 2009 stattfand, wurde auch der Tod eines Pferdes im Sommer 2007 verhandelt. Es verendete beim brutalen Versuch, die Hufe zu beschlagen, obwohl das Tier scheute. Hans K. wurde wegen Tierquälerei verurteilt. Seinem Sohn vermachte er nicht nur den Hof, sondern auch die rabiaten Methoden.
Als im Jahr 2007 die Tierrechtlerin Claudia Steiger den Hof besuchte, erging es ihr ähnlich wie zuvor Kessler. Sohn Ulrich jagte sie mit einem abgebrochenen Besenstiel vom Hof. Er wurde dafür wegen Drohung verurteilt. Die Richter stellten zudem wiederholt Tierquälerei fest, weil er Pferde zu eng eingepfercht hatte. Zudem brachte er kranke Tiere zum Metzger, ohne sie zu deklarieren. Gegen einen Beamten, der Abwasseranlagen kontrollieren wollte, wurde er handgreiflich und eine Frau terrorisierte er mit nächtlichen Telefonanrufen. Den Kantonstierarzt Paul Witzig schliesslich bedrohte er massiv, als dieser den Hof kontrollieren wollte.
Das Thurgauer Obergericht verurteilte Ulrich K. im Jahr 2011 unter anderem wegen Tierquälerei und Gewalt und Drohung gegen Beamte. Zur Strafe sollte er neun Monate ins Gefängnis. Diese musste er aber nicht absitzen, wie die Thurgauer Behörden auf Anfrage offenlegen. Er konnte die Strafe in Halbgefangenschaft verbüssen. Ulrich K. durfte also am Tag auf den Betrieb zu den Tieren, die er laut Gericht wiederholt gequält hatte. Nur die Nächte und die Wochenenden musste er im Gefängnis verbringen. Dort wusste der sonst renitente Landwirt sich offenbar zu benehmen. Nach sechs Monaten wurde er wegen «guter Führung» entlassen.
Und Ulrich K. muss nicht damit rechnen, dass er die erlassenen 92 Tage noch absitzen muss. Denn seit Ablauf der Probezeit sind mehr als drei Jahre vergangen.
Spätestens seit dem Jahr 2008 war bekannt, dass Ulrich K. sich um Tierschutzvorschriften foutierte. Damals verlor er nach einer Inspektion den Auftrag der Armee. Trotz der folgenden Verurteilung liessen ihn die Thurgauer Behörden gewähren. Mindestens zum Teil geschah dies aus Unfähigkeit. Der Vollzug eines Tierhalteverbots wurde wegen eines Verfahrensfehlers vom Bundesgericht gestoppt.
Wahrscheinlich hätte sich Ulrich K. ohnehin nicht an ein Verbot gehalten, denn er hielt auch gültige Auflagen nicht ein. Eigentlich hätte er seit dem Jahr 2013 höchstens sechzig Pferde auf seinem Hof halten dürfen. Als die Polizei das Gelände am Montag räumte, traf sie rund 90 Pferde an. Den Anreiz, so viele Tiere zu halten, setzten ausgerechnet Subventionen des Bundes. Für jedes Fohlen der Schweizer Rasse Freiberger erhalten Züchter 500 Franken.
Der mit der Ausschüttung der Subventionen betraute Verband habe von den Zuständen auf dem Hofe nichts gewusst, rechtfertigte sich dessen Präsident in der Sendung «Schweiz aktuell». Auch in den Genuss von Direktzahlungen kam Ulrich K. bis zuletzt. Zwischen 2008 und 2013 gab es laut «Tages-Anzeiger» durchschnittlich 73'500 Franken pro Jahr.
Die Zustände auf dem Hof sollen sich laut Beobachtern verschlimmert haben, seit Vater Hans nicht mehr mithalf. Dies tat er schon Jahre vor seinem Tod in diesem Frühling nicht mehr.
Gestoppt haben Ueli K. schliesslich erst Menschen, die sich für einmal so verhielten wie er. Statt auf die Gerichte zu warten, belagerten sie seinen Hof und zwangen die Behörden zum Handeln. Ueli K. befindet sich zurzeit auf Anordnung des Amtsarztes in einer psychiatrischen Klinik. (aargauerzeitung.ch)
Man lerne, unterschwellige oder auch direkte Drohungen, Verzeigungen, Rekurse und Ignorieren von Behördenverfügungen und Urteilen scheint sich auszuzahlen.