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Nationalratskommission rudert zurück: Wollten Replay TV nie verbieten

Nationalratskommission rudert zurück: Wollten Replay TV nie verbieten

28.08.2018, 17:3128.08.2018, 17:52
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Das zeitversetzte Fernsehen soll möglich bleiben, doch soll die Abgeltung neu geregelt werden. Das will die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF).

Bei der Beratung des Fernmeldegesetzes ist die Kommission auf einen früheren Entscheid zum Replay TV zurückgekommen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Die Kommission hatte Einschränkungen beschlossen. Sie sei aber falsch verstanden worden, sagte Kommissionspräsidentin Edith Graf-Litscher (SP/TG) auf Anfrage. Es sei nie die Absicht gewesen, das zeitversetzte Fernsehen zu verunmöglichen.

Beim Replay TV schalten viele Zuschauerinnen und Zuschauer bei Werbung auf Schnellvorlauf. Dadurch entfallen Werbeeinnahmen. Das Ziel sei es, die Entschädigung zu regeln, sagte Graf-Litscher. Die KVF ist nach wie vor der Ansicht, dass die schweizerischen TV-Sender die Bedingungen für die Übernahme ihrer Programme ins zeitversetzte Fernsehen mit den Verbreitern selbst verhandeln sollten.

Im Urheberrechtsgesetz regeln

Sie will das aber nicht im Rahmen der Revision des Fernmeldegesetzes regeln. Stattdessen schlägt sie vor, im Urheberrecht Bestimmungen zu verankern. Sie werde die Rechtskommission bitten, die Frage im Rahmen der laufenden Revision aufzunehmen, schreibt die KVF.

Im Zuge der Revision des Fernmeldegesetzes soll nach dem Willen der Kommission lediglich eine Bestimmung verankert werden: Beim zeitversetzten Fernsehen sollen Änderungen durch Fernmeldedienstanbieterinnen an den Fernsehprogrammen verboten werden. Das will die Kommission im Radio- und Fernsehgesetz verankern.

Kinderpornografie löschen

Weiter beantragt die KVF ihrem Rat eine Änderung zu Kinderpornografie und anderen verbotenen pornografischen Inhalten. Im Entwurf des Bundesrates sind Zugriffsperren vorgesehen: Die Fernmeldedienstanbieterinnen sollen verbotene pornografische Inhalte unterdrücken, auf die sie das Bundesamt für Polizei hinweist. Die Kommission beantragt einstimmig, dass im Gesetz auch die Löschung solcher Inhalte vorgesehen werden soll.

Als «eigentlichen Knackpunkt» der Vorlage bezeichnet die Kommission die Zugangsregulierung. Der Bundesrat will, dass künftig alle Anbieterinnen Anspruch darauf haben, die gebäudeinternen Fernmeldeinstallationen gegen eine angemessene Entschädigung mitzubenutzen.

Zugang auf die letzten Meter

Deshalb soll im Gesetz verankert werden, dass marktbeherrschende Fernmeldedienstanbieterinnen anderen den Zugang zu Teilnehmeranschlüssen gewähren müssen. Der Zugang auf die letzten Meter innerhalb von Gebäuden sei eine essenzielle Voraussetzung für Wettbewerb und Wahlfreiheit, schrieb der Bundesrat dazu.

Die Kommission dagegen will am heutigen Zugangsregime nichts ändern. Sie beantragt ihrem Rat mit 23 zu 1 Stimmen, den entsprechenden Artikel zu streichen. Damit würde die Entbündelung der letzten Meile vorderhand auf Kupferleitungen beschränkt bleiben. Der Bundesrat soll dem Parlament aber alle drei Jahre Bericht erstatten über die Entwicklung.

Netzausbau nicht gefährden

Die Mehrheit ist der Ansicht, dass die heute geltenden Rahmenbedingungen zu qualitativ hochstehenden Fernmeldediensten geführt haben. Zusätzliche Regulierungen würden die für den Netzausbau notwendigen Investitionen gefährden, insbesondere in den Randregionen. Eine Minderheit beantragt, eine technologieneutrale Zugangsregelung im Gesetz zu verankern.

An der letzten Sitzung war die Kommission in anderen Punkten von den Vorschlägen des Bundesrates abgewichen. So will sie eine Bestimmung zur Netzneutralität im Gesetz verankern: Alle Daten sollen bei der fernmeldetechnischen Übertragung gleich behandelt werden. Der Bundesrat will lediglich Transparenz schaffen. Derzeit gebe es keine Anzeichen dafür, dass die Netzneutralität verletzt werde, sagte Bundesrätin Doris Leuthard bei der Präsentation des Gesetzes.

Beim internationalen Roaming folgte die KVF dem Entwurf des Bundesrates. Dieser soll Möglichkeiten zur Bekämpfung unverhältnismässig hoher Endkundentarife und zur Förderung des Wettbewerbs erhalten. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission die Vorlage ohne Gegenstimme angenommen. Der Nationalrat wird diese in der Herbstsession beraten. (sda)

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