Am Freitag gaben die EU-Staaten grünes Licht. Ab Montag gilt die neue Regel: Russinnen und Russen können nicht mehr von einer erleichterten Einreise in die Europäische Union profitieren. Um an ein Kurzzeitvisa zu kommen, müssen sie neu mehr bezahlen: Statt 35 Euro kostet ein EU-Visa nun 80 Euro. Zudem müssen Antragsteller mehr Dokumente einreichen und längere Wartezeiten von bis zu 45 Tagen in Kauf nehmen.
Die EU-Massnahme ist ein Kompromiss: Während westeuropäische Länder wie Deutschland und Frankreich davor warnten, sämtliche Verbindungen zur russischen Zivilgesellschaft zu kappen, forderten die baltischen Staaten, Finnland und Polen vehement einen kompletten Visa-Stopp.
Diese Länder teilen eine gemeinsame Grenze zu Russland und machen Sicherheitsbedenken geltend. Die Anrainerstaaten kündigten deshalb an, weitergehen und selbst keine Visa mehr ausstellen zu wollen. Ob sie von anderen EU-Staaten ausgestellte Visa noch akzeptieren, bleibt zunächst offen. Ausnahmen sollen für Familienangehörige, Studenten, Journalisten und Dissidenten gelten.
Manche Russinnen und Russen reisen beim Grenzübertritt in die EU auch mit einem Schweizer Visum: Bis Ende August hat die Schweiz in diesem Jahr rund 7000 Schengen-Visa an russische Staatsbürger ausgestellt. Dazu kommen über 2000 nationale, nur für die Schweiz gültige Visa, so die Zahlen des Staatssekretariats für Migration (SEM).
Nach dem EU-Entscheid wird jetzt auch die Schweiz ihre Politik anpassen müssen. «Die Schweiz orientiert sich als assoziierter Schengen-Mitgliedstaat grundsätzlich an der harmonisierten Schengen-Visapolitik», teilt das SEM auf Anfrage mit. Deshalb habe man im Februar nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine analog zur EU die Einreisen für Beamte und Geschäftsleute eingeschränkt.
Folglich dürfte der Bundesrat auch die neuste EU-Strafmassnahme übernehmen und sein eigenes Visa-Abkommen mit Russland aussetzen: Das Thema ist dem Vernehmen nach für die Bundesrats-Sitzung kommenden Freitag traktandiert. Die Verwaltung soll bereits einen entsprechenden Antrag ausgearbeitet haben, den die zuständige Bundesrätin Karin Keller-Sutter einbringen wird, ist in Bern zu hören.
Beim Staatssekretariat für Migration will man sich zum anstehenden Bundesratsentscheid nicht äussern. Ein SEM-Sprecher betont lediglich, dass bei einer Aussetzung des Visaerleichterungsabkommen für russische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger weiter die allgemeinen Schengen-Einreisbestimmungen gelten würden.
Das heisst: Russinnen und Russen können prinzipiell weiter in die Schweiz einreisen. Russische Staatsangehörige, die bereits über ein gültiges Schengen-Visum verfügen, wären von allfälligen Massnahmen im Grundsatz nicht betroffen.
Das stimmt: Bereits an Russinnen und Russen ausgestellt Schengen-Visa, von denen es laut Angaben aktuell rund 1 Million gibt, behalten im Schengen-Raum ihre Gültigkeit.
Die Frage ist, wie lange noch: Am Freitag veröffentliche die EU-Kommission Leitlinien, die die EU-Staaten dazu aufrufen, auch bei bereits ausgestellten Visa nochmals hinzuschauen. Im selben Dokument macht sie auch klar, dass sie von der Schweiz ein Aussetzen des bilateralen Visaabkommens mit Russland erwartet.
(aargauerzeitung.ch)
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Naja so denke ich jedenfalls aber muß auch zugeben das ich dort bekannte noch habe.