Die amerikanische Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) bearbeitet wieder Gesuche von bestimmten Schweizer Finanzinstituten, die in den USA tätig sein wollen. Konkret geht es um Firmen, die Anlageberatungs- und Vermögensverwaltungsdienstleistungen anbieten und grenzüberschreitend in den USA tätig werden wollen, wie es in einer Mitteilung der Finma vom Dienstag heisst.
Damit hat ein jahrelanger Unterbruch ein Ende. Denn die SEC hatte laut Angaben der Finma seit ungefähr 2018 die Bearbeitung neuer Registrierungsgesuche für diese Firmen ausgesetzt, die als Registered Investment Advisers (RIA) in den USA tätig sein wollten.
Der Grund für die Aussetzung war laut einem Finma-Sprecher, dass es keine Rechtsgrundlage für einen direkten Informationszugang der SEC gab. Denn bei der Mehrheit der betroffenen RIA habe es sich um Vermögensverwalter gehandelt, die bis zum Inkrafttreten des Finanzinstitutsgesetzes nicht der Finma unterstanden. Dieser Beaufsichtigungsstatus sei jedoch erforderlich, damit ausländische Aufsichtsbehörden im Rahmen der schweizerischen Amtshilfebestimmungen Zugang zu Informationen von Schweizer Finanzintermediären erhalten könnten.
Die Wiederaufnahme ist nun ein Resultat von Gesprächen zwischen der Finma und der SEC, wie es im Communiqué hiess. Man habe sich über die Modalitäten in zwei Bereichen geeinigt: Dabei geht es darum, dass die von der Finma beaufsichtigten Vermögensverwalter nicht öffentliche Informationen wie ihre Bücher und Aufzeichnungen sowie Mitarbeiterdaten direkt an die SEC übermitteln können. Zudem dürfen nun SEC-Angestellte direkte Prüfungen bei diesen Firmen vor Ort in der Schweiz durchführen. (nib/hkl/awp/sda)