Die Freilassung von Brian aus dem Gefängnis ist bis auf Weiteres abgesagt: Das Zürcher Zwangsmassnahmengericht hat am Dienstag Untersuchungshaft für den 27-Jährigen angeordnet. Grund dafür ist ein neues Strafverfahren gegen ihn.
Bei diesem Strafverfahren werden Brian 33 Delikte vorgeworfen, die er innerhalb der Gefängnismauern begangen haben soll. In einem Fall geht es um versuchte schwere Körperverletzung, auch mehrfache Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte werden ihm zur Last gelegt.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft besteht bei dem 27-Jährigen Wiederholungsgefahr, weshalb sie Untersuchungshaft beantragte. Das Zwangsmassnahmengericht teilte diese Meinung und ordnete die Untersuchungshaft deshalb an. Dies teilte die Oberstaatsanwaltschaft auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit.
Damit bleibt Brian, der eigentlich am Montag hätte freigelassen werden sollen, weiter hinter Gittern. Das Obergericht hatte vergangene Woche entschieden, den Zürcher von der Sicherheitshaft direkt auf freien Fuss zu setzen, weil diese nicht länger dauern darf als die Freiheitsstrafe, die jemand voraussichtlich verbüssen muss. Sonst droht die sogenannte Überhaft.
Seine Anwälte werden den Entscheid zwar anfechten, wie sie kurz nach dem Entscheid mitteilten. An Brians nächster Zukunft ändert dies jedoch nichts. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil, entweder vor Obergericht oder Bundesgericht, bleibt er in Untersuchungshaft. Die Anwälte beurteilen die Chancen ihrer Einsprache als «bescheiden».
Laut Brians Anwälten betreffen die Vorfälle ausschliesslich die Zeit, in der er in Einzelhaft sass. «Brian wehrte sich gegen diese unzulässige Form der Isolationshaft, er befand sich in einer Notstandssituation», sagte sein Rechtsanwalt Thomas Häusermann vergangene Woche an einer Medienkonferenz.
Sowohl der Uno-Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer, als auch die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter kritisierten die Haftbedingungen von Brian zu dieser Zeit.
Brian befindet sich seit über fünf Jahren ununterbrochen in Untersuchungs- oder Sicherheitshaft. Im Januar dieses Jahres kündigte die zuständige Zürcher Justizdirektion seine Verlegung in ein normales Untersuchungsgefängnis an. Zuvor sass er längere Zeit in einer Einzelzelle in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies.
(red/sda)
5 jahre? Wie unfähig sind die Herrschaften?
Und wieviele hat uns Steuerzahler das bis jetzt gekostet?