Vierfachmörder möchte im Gefängnis freiwillige Therapie machen
Die Frage einer Therapie für den Vierfachmörder von Rupperswil AG beschäftigt die Gerichte und die Öffentlichkeit weiterhin. Der 42-Jährige, der sich in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies in Regensdorf ZH befindet, möchte im Strafvollzug eine freiwillige Therapie machen.
Er errang diesen Herbst einen Teilsieg vor dem Aargauer Obergericht. Die kantonale Justizverwaltung muss zuerst die begonnenen Abklärungen für die Möglichkeit einer freiwilligen Therapie abschliessen – und danach entscheiden, ob er überhaupt eine Therapie machen kann. Dies entschied das Obergericht.
Die Justizverwaltung lehnte das Gesuch laut Obergericht voreilig ab. Die Staatsanwaltschaft hat das Urteil ans Bundesgericht weitergezogen. Man wolle diesen «aussergewöhnlichen Fall» überprüfen lassen, hiess es. Das höchste Gericht muss prüfen, ob die Abklärungen für eine Therapie weitergeführt werden oder nicht.
Wenn das Bundesgericht den Entscheid des Obergerichts stützt, so geht der Abklärungsprozess weiter. Ob es dann tatsächlich eine freiwillige Therapie gibt, ist offen. Anders als in verschiedenen Medien spekuliert wurde, wird der Vierfachmörder auch nach einer Therapie wohl nie aus dem Gefängnis entlassen. Er ist ordentlich verwahrt. (sda)
