Schweiz
Waadt

Waadtländer Firma muss wegen Korruption 81 Millionen Franken zahlen

Waadtländer Sicherheitsfarbenfirma muss wegen Korruption 81 Millionen Franken zahlen

27.04.2023, 13:4527.04.2023, 15:42
Mehr «Schweiz»
Le logo et le siege de la societe SICPA photographie, ce dimanche 26 octobre 2014 a Prilly (VD). Le leader mondial de l'encre pour billets de banque base dans le canton de Vaud, a lance un plan d ...
Die Waadtländer Sicherheitsfarbenfirma Sicpa ist wegen Korruptionshandlungen zu Zahlungen von insgesamt 81 Millionen Franken verurteilt worden.Bild: KEYSTONE

Die Waadtländer Sicherheitsfarbenfirma Sicpa ist wegen Korruptionshandlungen zu Zahlungen von insgesamt 81 Millionen Franken verurteilt worden. Gegen einen ehemaligen Verkaufsleiter des Unternehmens wurde eine bedingte Freiheitsstrafe von 170 Tagen verhängt.

Gemäss der Mitteilung der Bundesanwaltschaft vom Donnerstag haben die Sicpa und der verurteilte Ex-Mitarbeiter erklärt, auf eine Einsprache gegen die Strafbefehle zu verzichten. Damit sind diese rechtskräftig.

Die Bundesanwaltschaft hatte 2015 nach einem Rechtshilfeersuchen ein Korruptionsverfahren gegen das auf Sicherheitsdruck spezialisierte Unternehmen eingeleitet. Im 2021 wurde dieses auf den Firmenchef ausgeweitet. Das Verfahren gegen den CEO und Hauptaktionär der Sicpa wurde eingestellt. Die Bundesanwaltschaft verpflichtete ihn jedoch zur Übernahme eines Teils der Verfahrenskosten und sprach ihm keine Entschädigung zu.

Verschiedene Schwachstellen

Die Ermittlungen bezogen sich laut der Bundesanwaltschaft auf die Zahlung von Bestechungsgeldern in verschiedenen Ländern, darunter Brasilien, Venezuela und Kolumbien. Das Unternehmen sei «strafrechtlich verantwortlich» dafür, nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehren getroffen zu haben, um Bestechungszahlungen an fremde Amtsträger zu verhindern.

Die Bundesanwaltschaft verurteilte das Unternehmen wegen «festgestellter organisatorischer Mängel» in den Jahren 2008 bis 2015 deshalb zu einer Busse in Höhe von einer Million Franken und zu einer Ersatzforderung im Umfang von 80 Millionen Franken. Insbesondere bei den Grundsätzen der Unternehmensführung, beim Risikomanagement und bei der Regeltreue seien Schwachstellen eruiert worden.

Der ehemalige Sicpa-Verkaufsleiter hatte gemäss Mitteilung zwischen 2009 und 2011 auf den Märkten Kolumbien und Venezuela an dortige hochrangige Amtsträger Bestechungszahlungen geleistet. Der Verdacht der Veruntreuung und der Geldwäscherei habe indes nicht erhärtet werden können.

Beschuldigte in Brasilien freigesprochen

Die Verantwortlichkeit des Unternehmens bedeutet laut Bundesanwaltschaft nicht, dass die Sicpa diese von ehemaligen Mitarbeitenden oder Beratern begangenen Anlasstaten selbst begangen hat, noch diese gewollt oder in Kauf genommen hat. Seither habe die Firma «diese organisatorische Unzulänglichkeit» freiwillig und vollumfänglich behoben.

Die Sicpa nimmt die Verurteilung der Bundesanwaltschaft zur Kenntnis, wie das Unternehmen in einer Stellungnahme schrieb. Gleichzeitig bestreite sie die Grundlage dafür, da es in den Ländern, in denen die Verstösse angeblich begangen wurden, keine strafrechtlichen Sanktionen gebe.

Im Sommer 2021 hatte die Sicpa eine «Kronzeugenvereinbarung» in Brasilien unterzeichnet, die die Zahlung von insgesamt 762.7 Millionen brasilianischen Real (135.5 Millionen Franken) an Bussen und Rückerstattungen vorsah. Die Sicpa betont, dass die Beschuldigten in Brasilien im Juni 2022 freigesprochen worden seien.

«Vertrauen steht im Zentrum»

In den beiden anderen Ländern, auf die sich der Entscheid der Bundesanwaltschaft bezieht, wurde die Sicpa gemäss eigenen Angaben nie verfolgt oder über eine Straftat informiert. Der freigesprochene Sicpa-CEO Philippe Amon liess sich zitieren, dass Gesetzestreue und Integrität im Geschäftsleben nicht optional seien. «Sie sind entscheidend für die Schaffung von Vertrauen, das im Mittelpunkt unserer Geschäftstätigkeit steht.»

Die Firma bietet Tinten für den Druck von Währungen und sicherheitsrelevante Dokumente an. Es verfügt über Niederlassungen und Produktionsstätten in weltweit rund dreissig Ländern. (sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
Du hast uns was zu sagen?
Hast du einen relevanten Input oder hast du einen Fehler entdeckt? Du kannst uns dein Anliegen gerne via Formular übermitteln.
0 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Trump-Zölle: Bundesrat will Import von US-Chlorhühnern erlauben – die Sonntagsnews
Der allfällige Import von US-Pouletfleisch, die mögliche Reduzierung der Anzahl F-35-Kampfjets und der geplante Austausch aller Gleise im Gotthard-Basistunnel: Das und mehr findet sich in den Sonntagszeitungen.
Der Bundesrat will nach Informationen der «NZZ am Sonntag» den USA beim Export von Pouletfleisch in die Schweiz Zugeständnisse machen. Heute ist Geflügel aus den USA hierzulande tabu, weil die Tiere nach dem Schlachten zur Entkeimung in ein Chlorbad getaucht werden, wie die Zeitung schrieb. Sogenannte Chlorhühnchen dürfen in der Schweiz nicht verkauft werden. Das habe das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen bestätigt. Im Vertragsentwurf mit den USA steht, dass die Schweiz beabsichtige, «Massnahmen anzugehen, die den Marktzugang für US-Geflügelfleisch und -produkte einschränken», wie die Zeitung unter Berufung auf Quellen aus der Verwaltung schrieb. Die EU sei bei ihren Verhandlungen mit den USA bei der Lebensmittelsicherheit hart geblieben.
Zur Story