Die Waadtländer Sicherheitsfarbenfirma Sicpa ist wegen Korruptionshandlungen zu Zahlungen von insgesamt 81 Millionen Franken verurteilt worden. Gegen einen ehemaligen Verkaufsleiter des Unternehmens wurde eine bedingte Freiheitsstrafe von 170 Tagen verhängt.
Gemäss der Mitteilung der Bundesanwaltschaft vom Donnerstag haben die Sicpa und der verurteilte Ex-Mitarbeiter erklärt, auf eine Einsprache gegen die Strafbefehle zu verzichten. Damit sind diese rechtskräftig.
Die Bundesanwaltschaft hatte 2015 nach einem Rechtshilfeersuchen ein Korruptionsverfahren gegen das auf Sicherheitsdruck spezialisierte Unternehmen eingeleitet. Im 2021 wurde dieses auf den Firmenchef ausgeweitet. Das Verfahren gegen den CEO und Hauptaktionär der Sicpa wurde eingestellt. Die Bundesanwaltschaft verpflichtete ihn jedoch zur Übernahme eines Teils der Verfahrenskosten und sprach ihm keine Entschädigung zu.
Die Ermittlungen bezogen sich laut der Bundesanwaltschaft auf die Zahlung von Bestechungsgeldern in verschiedenen Ländern, darunter Brasilien, Venezuela und Kolumbien. Das Unternehmen sei «strafrechtlich verantwortlich» dafür, nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehren getroffen zu haben, um Bestechungszahlungen an fremde Amtsträger zu verhindern.
Die Bundesanwaltschaft verurteilte das Unternehmen wegen «festgestellter organisatorischer Mängel» in den Jahren 2008 bis 2015 deshalb zu einer Busse in Höhe von einer Million Franken und zu einer Ersatzforderung im Umfang von 80 Millionen Franken. Insbesondere bei den Grundsätzen der Unternehmensführung, beim Risikomanagement und bei der Regeltreue seien Schwachstellen eruiert worden.
Der ehemalige Sicpa-Verkaufsleiter hatte gemäss Mitteilung zwischen 2009 und 2011 auf den Märkten Kolumbien und Venezuela an dortige hochrangige Amtsträger Bestechungszahlungen geleistet. Der Verdacht der Veruntreuung und der Geldwäscherei habe indes nicht erhärtet werden können.
Die Verantwortlichkeit des Unternehmens bedeutet laut Bundesanwaltschaft nicht, dass die Sicpa diese von ehemaligen Mitarbeitenden oder Beratern begangenen Anlasstaten selbst begangen hat, noch diese gewollt oder in Kauf genommen hat. Seither habe die Firma «diese organisatorische Unzulänglichkeit» freiwillig und vollumfänglich behoben.
Die Sicpa nimmt die Verurteilung der Bundesanwaltschaft zur Kenntnis, wie das Unternehmen in einer Stellungnahme schrieb. Gleichzeitig bestreite sie die Grundlage dafür, da es in den Ländern, in denen die Verstösse angeblich begangen wurden, keine strafrechtlichen Sanktionen gebe.
Im Sommer 2021 hatte die Sicpa eine «Kronzeugenvereinbarung» in Brasilien unterzeichnet, die die Zahlung von insgesamt 762.7 Millionen brasilianischen Real (135.5 Millionen Franken) an Bussen und Rückerstattungen vorsah. Die Sicpa betont, dass die Beschuldigten in Brasilien im Juni 2022 freigesprochen worden seien.
In den beiden anderen Ländern, auf die sich der Entscheid der Bundesanwaltschaft bezieht, wurde die Sicpa gemäss eigenen Angaben nie verfolgt oder über eine Straftat informiert. Der freigesprochene Sicpa-CEO Philippe Amon liess sich zitieren, dass Gesetzestreue und Integrität im Geschäftsleben nicht optional seien. «Sie sind entscheidend für die Schaffung von Vertrauen, das im Mittelpunkt unserer Geschäftstätigkeit steht.»
Die Firma bietet Tinten für den Druck von Währungen und sicherheitsrelevante Dokumente an. Es verfügt über Niederlassungen und Produktionsstätten in weltweit rund dreissig Ländern. (sda)