Vier abgewählte eidgenössische Parlamentsmitglieder wollen nach dem Wegfall ihres Ratseinkommens eine finanzielle Überbrückungshilfe des Bundes.
Zwei Gesuche seien bereits bewilligt worden und zwei weitere Gesuche seien noch pendent, erklärte Mark Stucki, Sprecher der Parlamentsdienste. Stucki bestätigte damit auf Anfrage einen entsprechenden Bericht von Blick-Online.
Die Bedingungen für eine Überbrückungshilfe sind, dass die Parlamentarier bei ihrem Ausscheiden noch nicht 65 Jahre alt sind, keinen gleichwertigen Ersatz für ihr Ratseinkommen vorweisen können oder bedürftig sind. Ob die Parlamentarier selber zurücktreten oder abgewählt werden, spielt keine Rolle. Es besteht auch keine Frist bis zu der die Anträge für die Hilfe gestellt werden müssen.
Die Überbrückungshilfe beträgt maximal 2370 Franken pro Monat und wird höchstens zwei Jahre geleistet. Üblicherweise würden vier bis sechs Gesuche pro Legislatur bewilligt, erklärte Stucki. Die jährlichen Kosten für die Überbrückungshilfe variieren dabei stark. 2004 und 2012 wurden je 179'000 Franken ausbezahlt, 2016 waren es nur 94'000 Franken.
Insgesamt 22 Personen haben seit der Einführung der Hilfsmöglichkeit im Jahr 2003 bis 2018 den Notgroschen beantragt. Insgesamt belief sich die Hilfe dabei auf 923'000 Franken. (cbe/sda)
Die sollen aufs Sozialamt wie gewöhnliche Bürger.
Mit allen Schikanen, die das mit sich bringt.
Es ist einfach solche Dinge zu beschliessen, wenn es einem selber nie treffen wird. Vor dem Gesetz sind alle gleich ausser die, die Gesetze beschliessen.. die sind natürlich "gleicher" http://wenig
Viel Spass im echten Leben👟