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Walliser Staatsanwaltschaft lehnt Gemeinde Crans-Montana als Klägerin ab

Walliser Staatsanwaltschaft lehnt Gemeinde Crans-Montana als Klägerin ab

12.01.2026, 14:1212.01.2026, 18:43

Die Walliser Staatsanwaltschaft erlaubt es der Gemeinde Crans-Montana nicht, im Fall der Brandtragödie im «Le Constellation» als Nebenklägerin aufzutreten. Dies berichtet RTS. Dennoch beabsichtigt die Gemeinde, sich am Verfahren zu beteiligen und darin mitzureden.

epa12631076 Nicolas Feraud, Mayor of Crans-Montana speaks at a press conference of the Crans-Montana Municipal Council following the tragic events of New Year's Eve in Crans-Montana, Switzerland, ...
Nicolas Féraud, Gemeindepräsident von Crans-Montana.Bild: keystone

Die Gemeinde hatte in Folge der Katastrophe in der Silvesternacht angekündigt, eine Zivilklage eingereicht zu haben. «Wir sind auch Opfer und Betroffene dieses Dramas», sagte Gemeindepräsident Nicolas Féraud.

Aus einer Strafakte, die RTS vorliegt, geht nun aber hervor, dass die Staatsanwaltschaft diese Pläne nicht akzeptiert. So heisst es in einer Nachricht an den Anwalt der Gemeinde:

«Ich glaube, dass die Gemeinde nicht als Klägerin in Frage kommt. Tatsächlich (...) besteht die geschädigte Partei aus jeder Person, deren Rechte durch eine Straftat unmittelbar beeinträchtigt wurden.»

Die zuständige Richterin soll danach dem Anwalt mitgeteilt haben, sie beabsichtige, «der Gemeinde Crans-Montana den Status als Klägerin zu verweigern, da diese als Behörde handelt, die für die Wahrung öffentlicher Interessen verantwortlich ist».

Die Gemeinde soll diesen Entscheid am Donnerstag akzeptiert haben. «Ich teile Ihnen mit, dass die Gemeinde Crans-Montana aus Respekt vor den Opfern und ungeachtet etwaiger rechtlicher Erwägungen ihren Antrag auf Beteiligung am Verfahren zurückzieht», liess der Anwalt gegenüber der Staatsanwaltschaft verlauten. Damit darf Crans-Montana keinen Schadensersatz einfordern.

Dieser Rückzug bedeutet gleichwohl nicht, dass Crans-Montana künftig keine Rolle im Verfahren haben wird. So ist es nach wie vor möglich, dass die Gemeinde einen Status als «Verfahrensbeteiligte» erhält. Damit würde sie etwa Zugang zur Akte erhalten oder an Anhörungen teilnehmen dürfen.

(dab)

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112 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Rethinking
12.01.2026 14:26registriert Oktober 2018
Richtig so. Die Gemeinde gehört angeklagt und ist sicher nicht als Klägerin zu akzeptieren
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Celtic Swiss
12.01.2026 14:43registriert Juni 2024
Mir scheint es langsam eher so, als dass die Gemeinde (auch) angeklagt werden müsste...!
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FP
12.01.2026 14:29registriert Mai 2022
Völlig richtig,eins nach dem anderen, die Gemeinde könnte selbst auf der Anklagebank landen,was schnell mal unter Umständen Tatsache wird.
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