Walliser Staatsanwaltschaft lehnt Gemeinde Crans-Montana als Klägerin ab
Die Walliser Staatsanwaltschaft erlaubt es der Gemeinde Crans-Montana nicht, im Fall der Brandtragödie im «Le Constellation» als Nebenklägerin aufzutreten. Dies berichtet RTS. Dennoch beabsichtigt die Gemeinde, sich am Verfahren zu beteiligen und darin mitzureden.
Die Gemeinde hatte in Folge der Katastrophe in der Silvesternacht angekündigt, eine Zivilklage eingereicht zu haben. «Wir sind auch Opfer und Betroffene dieses Dramas», sagte Gemeindepräsident Nicolas Féraud.
Aus einer Strafakte, die RTS vorliegt, geht nun aber hervor, dass die Staatsanwaltschaft diese Pläne nicht akzeptiert. So heisst es in einer Nachricht an den Anwalt der Gemeinde:
Die zuständige Richterin soll danach dem Anwalt mitgeteilt haben, sie beabsichtige, «der Gemeinde Crans-Montana den Status als Klägerin zu verweigern, da diese als Behörde handelt, die für die Wahrung öffentlicher Interessen verantwortlich ist».
Die Gemeinde soll diesen Entscheid am Donnerstag akzeptiert haben. «Ich teile Ihnen mit, dass die Gemeinde Crans-Montana aus Respekt vor den Opfern und ungeachtet etwaiger rechtlicher Erwägungen ihren Antrag auf Beteiligung am Verfahren zurückzieht», liess der Anwalt gegenüber der Staatsanwaltschaft verlauten. Damit darf Crans-Montana keinen Schadensersatz einfordern.
Dieser Rückzug bedeutet gleichwohl nicht, dass Crans-Montana künftig keine Rolle im Verfahren haben wird. So ist es nach wie vor möglich, dass die Gemeinde einen Status als «Verfahrensbeteiligte» erhält. Damit würde sie etwa Zugang zur Akte erhalten oder an Anhörungen teilnehmen dürfen.
(dab)
