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Bundesrat unterstützt Kantone nach Unwetterschäden finanziell

Sicht auf den Muehlebach, Mitte, und die Kirche, am Dienstag, 10. September 2024, in Brienz. Nach Unwettern trat der Muehlebach am 12. August 2024 ueber die Ufer und verwuestete den Ortsteil Aenderdor ...
Der Mühlebach in Brienz trat nach Unwettern im September über die Ufer und richtete massive Schäden an.Bild: keystone

Über 50 Millionen Franken: Bundesrat will Kantone nach Unwettern finanziell unterstützen

13.09.2024, 11:04
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Der Bundesrat will den Kantonen Graubünden, Tessin, Wallis, Waadt und Bern nach den schweren Unwettern im vergangenen Sommer zusätzliche finanzielle Hilfe zusichern. Er hat am Freitag dem Parlament Zusatzkredite von insgesamt 56,5 Millionen Franken beantragt.

Im Juni und Juli ereigneten sich in den Kantonen Graubünden, Tessin, Wallis und Waadt mehrere schwere Unwetter. Sie forderten mindestens zehn Todesopfer und verursachten grosse Schäden. Am 12. August ereignete sich ein weiteres schweres Unwetter im Berner Oberland, das punktuell ebenfalls zu erheblichen Schäden führte.

Gemäss einer Analyse des Bundesamts für Umwelt (Bafu) müssen die betroffenen Kantone insgesamt rund 119 Millionen Franken aufwenden, um ein vergleichbares Sicherheitsniveau wie vor den Unwettern zu erreichen. Die grössten Kosten fallen mit 74 Millionen Franken für das Wallis an, gefolgt von dem Tessin (21 Millionen Franken), Graubünden (12 Millionen Franken), Bern (10 Millionen Franken) und der Waadt (2 Millionen Franken).

The Rhone River, right, and the Navizence river, left, are overflowing the industrial zone following the storms that caused major flooding, in Chippis, Switzerland, Sunday, June 30, 2024. (KEYSTONE/Je ...
Die Rhone überflutete im Juni Chippis im Wallis. Bild: KEYSTONE

Bund trägt 35 Prozent der Kosten

Gestützt auf das Waldgesetz und das Wasserbaugesetz werden die Kantone nach einem Unwetter für Sofortmassnahmen und die Instandstellung von Schutzbauten und -anlagen mit Bundesbeiträgen unterstützt. Sofortmassnahmen dienen der Verhinderung weiterer Schäden während und unmittelbar nach einem Schadenereignis. Als Instandstellungen gelten alle Arbeiten, die eine vergleichbare Sicherheit wie vor dem Ereignis wiederherstellen.

Der Bund beteiligt sich grundsätzlich mit 35 Prozent an den Kosten; im Kanton Wallis sind es 55 Prozent wegen eines Zuschlags für ausserordentliche Schutzmassnahmen gemäss Waldverordnung und Wasserbauverordnung. Die von der Landesregierung beantragten Zusatzkredite des Bundes von insgesamt 56,5 Millionen Franken für die Beteiligung an der Wiederinstandstellung und dem Ersatz von Schutzinfrastrukturen verteilen sich auf die Jahre 2025 und 2026.

Im 2025 resultiert für den Bundeshaushalt eine Mehrbelastung im Umfang von 29 Millionen Franken, wie der Bundesrat schrieb. Er beschloss eine entsprechende Nachmeldung zum Voranschlag 2025. (leo/sda)

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