Das Parlament hat die Mittel für den gemeinnützigen Wohnungsbau um 250 Millionen Franken aufgestockt. Nach Ansicht des Bundesrats reicht das aus. Er empfiehlt die Initiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» zur Ablehnung.
Das Volksbegehren des Mieterinnen- und Mieterverbands kommt am 9. Februar 2020 zur Abstimmung. Es verpflichtet den Bund, zusammen mit den Kantonen das Angebot an preisgünstigen Mietwohnungen zu fördern. Mindestens zehn Prozent der neu gebauten Wohnungen müssten im Eigentum von Trägern des gemeinnützigen Wohnungsbaus sein. Das soll unter anderem mit Vorkaufsrechten für Kantone und Gemeinden erreicht werden.
Volkswirtschaftsminister Guy Parmelin hat am Montag vor den Bundeshausmedien erläutert, warum der Bundesrat gegen die Volksinitiative ist. In der Schweiz gebe es insgesamt ausreichend guten und finanziell tragbaren Wohnraum, heisst es in einer vorab verschickten Mitteilung. Die hohe Bautätigkeit der letzten Jahre habe die Wahlmöglichkeiten der Wohnungssuchenden erweitert.
Der Bundesrat hält daher die von der Initiative geforderten Markteingriffe für unnötig. Seiner Meinung nach hätte diese auch negative Auswirkungen: Weil die 10-Prozent-Quote in den städtischen Gebieten mit hohem Bedarf nicht erreicht werden könne, müsste an Orten gebaut werden, wo bereits ein Überangebot bestehe, schreibt er.
Einen weiteren Minuspunkt sieht der Bundesrat in der Forderung, dass Programme der öffentlichen Hand zur Förderung von Sanierungen nicht zum Verlust von preisgünstigen Mietwohnungen führen dürfen. Er warnt davor, dass Einschränkungen bei der Unterstützung von energetischen Sanierungen solche Vorhaben unattraktiv machen würden. Zudem unterliefen sie die Energiestrategie 2050.
Der gemeinnützige Wohnungsbau ist schon heute in der Verfassung verankert. Nach Ansicht des Bundesrats hat sich die bisherige Förderung durch den Bund bewährt und soll weitergeführt werden. Ein Instrument ist der Fonds de Roulement, aus dem Wohnbaugenossenschaften günstige Darlehen gewährt werden können.
Das Parlament hat diesen mit einem Rahmenkredit von 250 Millionen Franken für 10 Jahre aufgestockt. Es handelt sich um einen indirekten Gegenvorschlag, der in Kraft tritt, sobald die Volksinitiative abgelehnt worden ist.
Die zusätzlichen Mittel erlauben es, die Förderung während der nächsten Jahre im heutigen Umfang weiterzuführen. Der Marktanteil des gemeinnützigen Wohnungsbaus von aktuell rund 4 Prozent könne damit gehalten werden, schreibt der Bundesrat. Um auf 10 Prozent zu kommen, wären nach seinen Berechnungen zusätzlich 120 Millionen Franken pro Jahr nötig. (aeg/sda)