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Nationalratskommission fordert Solarpflicht für alle Neubauten

Nationalratskommission fordert Solarpflicht für alle Neubauten

26.01.2023, 15:2426.01.2023, 16:41
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Die zuständige Nationalratskommission will beim Ausbau der erneuerbaren Energien vorwärtsmachen. Sie fordert eine Solarpflicht für alle Neubauten. Grössere bestehende Bauten - Wohngebäude ausgenommen - sollen mittelfristig mit Solarpanels ausgestattet werden müssen.

ARCHIV - ZUR DRITTEN ONLINEUMFRAGE VON TAMEDIA ZUR ENERGIESTRATEGIE 2050 AM MITTWOCH, 10. MAI 2017, STELLEN WIR IHNEN FOLGENDES BILDMATERIAL ZUR VERFUEGUNG - Solar modules are installed on a roof, pic ...
Bild: KEYSTONE

Das hat die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (Urek-N) im Rahmen der Beratungen zum sogenannten Energie-Mantelerlass beschlossen, wie die Parlamentsdienste am Donnerstag mitteilten. Der Nationalrat berät die Vorlage voraussichtlich in der Frühjahrssession als Zweitrat.

Mit dem vom Ständerat ohne Gegenstimme verabschiedeten Mantelerlass soll der Ausbau an einheimischen Energien mittel- und längerfristig sichergestellt werden. Die vorberatende Kommission hat nun in ihren eigenen Worten weitere «Weichenstellungen für einen markanten Ausbau der erneuerbaren Energien» vorgenommen.

Solarpanel-Offensive

Einen Fokus setzt die Urek-N auf den Gebäudebereich. Sie befürwortet mit 13 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung eine Solarpflicht für Neubauten und «erhebliche» Um- und Erneuerungsbauten. Bis 2032 sollen auch bestehende Bauten, ausgenommen Wohngebäude, ab einer Gebäudefläche von 300 Quadratmetern mit einer Solaranlage ausgestattet werden. Auch Parkplätze mit einer Fläche von über 250 Quadratmeter sollen bis 2035 mit solaraktiven Überdachungen ausgestattet werden.

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Als Beitrag zur Energieeffizienz sollen Ferienwohnungen bis 2035 verpflichtend mit intelligenten Heizungssteuerungen ausgestattet werden müssen. Das lehnte der Ständerat in seiner ersten Beratung der Vorlage ab.

Konsens zwischen Ständerat und Nationalratskommission besteht dagegen bei der Einführung einer gleitenden Marktprämie. Mit diesem Instrument sollen Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien gefördert werden. Die Urek-N hat der Liste von Anlagen, die von dieser Prämie profitieren können, bestehende Biomasseanlagen hinzugefügt.

15 Wasserkraftprojekte im Fokus

Wie schon der Ständerat sprach sich auch die Urek-N dafür aus, bis 2040 einen Zubau von Kraftwerken zur Erzeugung von erneuerbarer Energie von sechs Terawattstunden zu realisieren - zur Stärkung der Versorgungssicherheit im Winter. Davon sollen mindestens zwei Terawattstunden sicher abrufbar sein.

Dieser Zubau soll in erster Linie mit den 15 vom Runden Tisch zur Wasserkraft priorisierten Projekten sowie mit Solar- und Windenergieanlagen von nationaler Bedeutung erreicht werden. Welche weiteren planungs- und umweltrechtlichen Rahmenbedingungen für diese Anlagen konkret gelten sollen, will die Nationalratskommission an ihrer nächsten Sitzung entscheiden.

Der Ständerat will, dass für die Umsetzung der bereits definierten Wasserkraftvorhaben das nationale Interesse an der Realisierung dieser Anlagen anderen nationalen Interessen grundsätzlich vorgehen soll. Dafür erntete die kleine Kammer Kritik von Umweltverbänden.

Kompromiss gesucht

Die Nationalratskommission will nun einen «Kompromiss zwischen Nutzungs- und Schutzinteressen» erreichen. So sollen etwa Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien in Biotopen von nationaler Bedeutung sowie in Wasser- und Zugvogelreservaten weiterhin ausgeschlossen bleiben. Neu entstehende Gletschervorfelder und alpine Schwemmebenen sollen hier eine Ausnahme sein und somit grundsätzlich für eine Nutzung infrage kommen.

Die Kantone sollen den Auftrag erhalten, neu nicht nur für Wasser- und Windkraft, sondern auch für Solaranlagen im nationalen Interesse geeignete Gebiete in ihrem Richtplan festzulegen. Dabei sollen angemessene Schutz-, Ersatz- und Wiederherstellungsmassnahmen verlangt werden können, wenn ein Inventarobjekt gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz betroffen ist.

Der Kommission zufolge sollen zudem auch Fotovoltaikanlagen, Windkraftwerke und Laufwasserkraftwerke ab einer bestimmten Grösse von nationalem Interesse sein. Falls die Ausbauziele nicht erreicht werden, soll der Bundesrat zusätzlich kleinen und weniger bedeutenden Anlagen ein nationales Interesse zuerkennen.

Die Kommission wird ihre Arbeit am Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien an einer nächsten Sitzung fortsetzen.

(dab/aeg/sda)

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121 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Hänsel Thunberg
26.01.2023 16:33registriert August 2021
Bei einem Neubau rechnet es sich ohnehin, da Gerüst, Dachdecker, Elektriker etc. ohnehin schon auf Platz sind. Dazu spart man sich noch die Dachziegel. Wer heute noch ohne PV neu baut, der kann einfach nicht rechnen...
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Der Beukelark
26.01.2023 16:09registriert Januar 2016
Klingt gut! Und nun bitte noch Solarpanels auf alle Dächer von Industriebauten.
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HappyUster
26.01.2023 15:46registriert August 2020
Wurde auch mal Zeit...
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