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Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen die Plangenehmigung für den Neubau von zwei Schnellabrollwegen für die Piste 34 auf dem Flughafen Zürich abgewiesen. Entgegen der Ansicht der Fluglärm-Vereinigungen besteht eine rechtsgenügliche Grundlage für die Abrollwege.
Die Vereine «Flugschneise Süd - Nein» und «IG pro zürich 12» sowie die Stiftung gegen den Fluglärm hatten ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Oktober 2017 ans Bundesgericht weitergezogen. Dieses stützt nun den Entscheid der Vorinstanz.
Es hält in einem am Freitag publizierten Urteil fest, dass die im so genannten Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) eingetragenen umstrittenen Schnellabrollwege eine ausreichende und korrekte Grundlage für den Bau der Abrollwege bilden.
Mit den Schnellabrollwegen können die Flugzeuge die Pisten schneller verlassen. Damit wird der Abstand zwischen den Flugzeugen vergrössert und das Kollisionsrisiko sinkt. Die Gegner der Abrollwege fürchten jedoch, dass damit die Kapazitäten ausgebaut werden. (sda)
(Urteil 1C_662/2017 vom 14.05.2019)
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