Um zu verhindern, dass die internationalen Sanktionen gegen Russland über die Schweiz umgangen werden, hat der Bundesrat weitere Massnahmen beschlossen. Er hat am Freitag die entsprechende Verordnung ergänzt.
Neu sind ausländische Investitionen auf der Krim und in Sewastopol umfassend verboten. Verboten sind auch Dienstleistungen im Zusammenhang mit Tourismus. Das bestehende Exportverbot für bestimmte Güter wurde um weitere Güter ergänzt.
Ausserdem hat der Bundesrat die Liste der Personen und Unternehmen erweitert, mit denen Finanzintermediäre keine neuen Geschäftsbeziehungen eingehen dürfen und deren bestehende Geschäftsbeziehungen einer Meldepflicht unterstehen. Die Liste enthält 28 neue Einträge.
Der Bundesrat reagiert damit auf die neusten Massnahmen der EU und auf die Situation in der Ukraine, wie das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) in einer Mitteilung schreibt. Die EU hatte im Dezember beschlossen, die Sanktionen zu erweitern.
Die Schweiz trägt die internationalen Sanktionen gegen Russland nicht mit. Der Bundesrat hatte jedoch vergangenen April beschlossen, die Umgehung der Sanktionen über die Schweiz zu verhindern. In der Mitteilung vom Freitag betont er erneut, die Schweiz dürfe nicht als Umgehungsplatz missbraucht werden. (wst/sda)