Deutlich mehr junge IV-Neurentner – Finanzierung unter Druck
Seit 2019 nimmt die Zahl der IV-Rentnerinnen und -Rentner zu. Das berichtet der «Tages-Anzeiger». 2024 sprach die Invalidenversicherung 22’800 neue Renten aus – im Vorjahr waren es 17’600. Mehr als 50 Prozent der Neurenten gehen auf psychische Erkrankungen zurück. Auffallend stark ist der Anstieg bei den 18- bis 24-Jährigen sowie bei den 60- bis 64-Jährigen.
Der Anstieg in der Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen ist besonders besorgniserregend, da diese Versicherten potenziell über einen langen Zeitraum hinweg IV-Renten beziehen. Da Renten mehr als die Hälfte der Ausgaben der IV ausmachen, hat dies für die Versicherung einschneidende finanzielle Auswirkungen.
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Aufgrund des beobachteten Anstiegs der Neurenten ist davon auszugehen, dass deren Zahl auch in den nächsten Jahren auf einem erhöhten Niveau verbleiben wird. Diese Entwicklung, kombiniert mit einem erwarteten Bevölkerungswachstum, führt zu einem Anstieg der Rentenausgaben und damit insgesamt zu einem Anstieg der Gesamtausgaben der IV. Über den Zeitraum bis 2040 hinweg rechnet der Bund mit jährlichen Umlagedefiziten von rund 300 Millionen Franken. Das heisst: Rund drei Prozent der jährlichen Ausgaben können nicht mit den Einnahmen gedeckt werden. Der Bundesrat hat deshalb die Eckwerte für eine weitere IV-Reform festgelegt.
Geplant ist unter anderem eine Integrationsrente für 18- bis 25-Jährige. Sie soll unter der regulären IV-Rente liegen und an einen Behandlungsplan sowie eine enge Begleitung geknüpft sein. Ziel ist es, junge Menschen stärker in den Arbeitsmarkt zu integrieren und einen dauerhaften Rentenbezug zu verhindern.
Ob das für eine Stabilisierung der IV reicht, ist unklar. Deswegen prüft der Bundesrat weitere Massnahmen. Er will beispielsweise einen Weg finden, um die Schulden der IV bei der AHV abzubauen. Sollte dies nicht genügen, schlägt der Bundesrat eine Zusatzfinanzierung vor. Als Ultima Ratio sollen die Lohnbeiträge um 0,1 bis 0,2 Prozentpunkte erhöht werden – je zur Hälfte von Arbeitnehmenden und Arbeitgebern getragen.
Die IV gibt seit den 1990er-Jahren mehr aus, als sie einnimmt – mit Ausnahme von 2011 bis 2017, als eine temporäre Mehrwertsteuererhöhung (0,4 Prozentpunkte) zusätzliches Geld brachte.
Für die FDP sind die geplanten höheren Lohnbeiträge inakzeptabel, wie die Partei in einer Mitteilung schrieb. Stattdessen brauche es eine konsequente Wiedereingliederung, engagierte Arbeitgeber und klare Arbeitsanreize. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst dagegen die «moderate Erhöhung der Lohnbeiträge». Die von der Politik verursachten IV-Schulden dürften jedoch nicht auf die Arbeitnehmenden und den AHV-Fonds überwälzt werden, hiess es in einer Mitteilung.
Der Bundesrat wird voraussichtlich bis Ende Jahr einen Gesetzesentwurf vorlegen. Insbesondere aufgrund des Finanzbedarfs erfolgen die Arbeiten in enger Abstimmung mit den Gesetzgebungsarbeiten zur nächsten AHV-Reform (AHV2030). Über die Reformen entscheiden wird letztlich das Parlament und gegebenenfalls die Stimmbevölkerung.
(hkl, mit Material der sda)
