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Graubünden

IV-Stelle Graubünden: Mann muss 100'000 Franken zurückzahlen

IV-Betrug: Rentner muss 100'000 Franken zurückzahlen

04.02.2026, 12:0004.02.2026, 13:39

Das Bundesgericht hat die Aufhebung einer Rente durch die Bündner IV-Stelle rückwirkend auf Ende Juni 2017 bestätigt. Der betroffene Mann wurde observiert und muss nun voraussichtlich über 100'000 Franken zurückzahlen.

Ein Ausweis der Schweizer Invalidenversicherung (IV), fotografiert am Donnerstag, 24. Oktober 2024 in Bern. Die IV ist der bedeutendste Pfeiler der Invalidenvorsorge in der Schweiz (1. Saeule). Sie is ...
Der Mann erhielt aufgrund eines Unfalls im Jahr 2010 eine ganze IV-Rente.Bild: KEYSTONE

Bei einem Sturz mit dem Velo zog sich der 59-jährige Beschwerdeführer einen Schädelbruch zu. Nach einer Begutachtung sprach ihm die IV-Stelle des Kantons Graubünden im Frühjahr 2014 ab dem 1. April 2010 eine ganze IV-Rente zu. Im Februar 2020 führte die Stelle verschiedene Abklärungen durch und liess den Mann beobachten.

Die Fachstelle Bekämpfung Versicherungsmissbrauch führte parallel dazu ebenfalls eine Observation durch, nachdem sie bereits ab März 2014 erste Ermittlungen durchgeführt hatte. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Die IV-Stelle reichte schliesslich Anfang 2021 eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Graubünden wegen Betrugs und allenfalls unrechtmässigen Leistungsbezugs bei einer Sozialversicherung ein.

Erster Rentenstopp aufgehoben

Eine erste Renten-Aufhebung im Sommer 2022 und die verfügte Rückzahlung von rund 166'000 Franken hob das Bündner Verwaltungsgericht Ende desselben Jahres auf. Eine neuerliche Begutachtung ergab eine 80-prozentige Arbeitsfähigkeit ab spätestens Sommer 2016. Die IV-Stelle hob die Rente deshalb rückwirkend auf Ende Juni 2017 auf und verlangte rund 101'000 Franken zurück. Die Auszahlung war im Juli 2021 vorsorglich eingestellt worden.

Das Bundesgericht betätigt das zweite Urteil des Bündner Verwaltungsgerichts in dieser Sache, mit dem die Einstellung der Leistungen bestätigt wurde. Gemäss dem höchsten Schweizer Gericht hat die Vorinstanz die Gutachten korrekt gewürdigt und die Tatsachen korrekt festgehalten. Der 59-Jährige habe seine Meldepflicht verletzt, als er die Verbesserung seines Gesundheitszustandes verschwieg.

Die Behandlung der Rückzahlungsfrage wurde bis zum Vorliegen des aktuellen Bundesgerichts-Urteils bei der Vorinstanz sistiert. Dazu muss sie nun noch entscheiden, nachdem die Grundlagen höchstinstanzlich geklärt sind. (Urteil 8C_181/2025 vom 15.1.2026) (sda)

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