Bitcoins sind in aller Munde: Seit die Kryptowährung neue Rekordwerte erreicht, interessieren sich immer breitere Kreise dafür, um finanziell vom Boom zu profitieren. Dieses steigende Interesse ist auch den Steuerverwaltungen nicht entgangen: In den letzten sechs Monaten sei die Zahl der Anfragen von Steuerberatern und Privatpersonen zum Thema stark angestiegen, sagt Philipp Moos gegenüber der NZZ.
Moos ist Leiter der Abteilung Natürliche Personen bei der Zuger Steuerverwaltung: «Alle wollen wissen, wie sie Bitcoins und andere digitale Währungen versteuern müssen», sagt Moos zur Zeitung. Der Kanton Zug hat deshalb vor kurzem ein Merkblatt für Privatpersonen veröffentlicht, welche Besteuerungsregeln in Bezug auf Kryptowährungen gelten. Das Steueramt des Kantons Luzern hatte bereits Mitte November ein solches Merkblatt herausgegeben.
Die Botschaft beider Ämter ist eindeutig – und sie gilt für die ganze Schweiz: Bitcoins und andere Kryptowährungen unterliegen der Vermögenssteuer. In den allermeisten Kantonen müssen sie deshalb im Wertschriftenverzeichnis der Steuererklärung aufgelistet werden.
Steuerrechtlich sind die digitalen Währungen ein «geldwertes Recht an einer Sache», welches zum Reinvermögen zählt. Kapitalgewinne auf beweglichem Privatvermögen – wozu auch die virtuellen Währungen gehören – sind steuerfrei. Im Umkehrschluss können auch Verluste auf Kryptowährungen steuerlich nicht abgezogen werden.
Etwas weniger eindeutig ist die Situation, wenn jemand im grösseren Stil und nicht nur im Sinne eines spekulativen Hobbys mit Krpytowährungen handelt. Gemäss NZZ fehlt bei der Qualifizierung, ob jemand privaten oder gewerbsmässigen Handel betreibe, die nötige Erfahrung.
Laut Philipp Moos vom Zuger Steueramt will der Kanton ähnlich wie beim gewerbsmässigen Handel mit anderen Wertschriften eine eher zurückhaltende Bewertung vornehmen: «Doch wir werden auch konsequent sein, wenn künftig jemand Verluste geltend machen will, die er beim Handel mit Bitcoins eingefahren hat.» Wer also im grossen Stil Kryptowährungen handelt, solle sich rechtzeitig überlegen, ob er sich nicht von vorneherein als Händler deklariert, empfiehlt die NZZ.
Für die Besteuerung von Kryptowährungen interessiert sich auch die Zuger Politik. Die Kantonsräte Karen Umbach (FDP) und Philip C. Brunner (SVP) haben kürzlich eine Interpellation eingereicht. Ihre Befürchtung: Stadt und Kanton versuchten «mit einem hohen Reputationsrisiko, den Wirtschaftsstandort Zug über ein sogenanntes ‹Crypto Valley› imagemässig weltweit zu profilieren».
Der Hintergrund: Im «Crypto Valley» in der Umgebung der Stadt Zug haben sich in den letzten Jahren zahlreiche Start-Ups niedergelassen, die in der digitalen Finanzbranche tätig sind – unter anderem die Erfinder der Kryptowährung Ethereum.
Die Zuger Behörden vermarkten sich gemäss NZZ offensiv als Pioniere in diesem Bereich. So akzeptiert die Einwohnerkontrolle der Stadt Zug Bitcoins seit über einem Jahr als Zahlungsmittel für Dienstleistungen. Und seit rund einem Monat können Gebühren beim Handelsregisteramt des Kantons mit Bitcoin und Ether beglichen werden.
Die Kantonsräte Umbach und Brunner wollen von der Regierung wissen, wie hoch die in den letzten fünf Jahren bezahlten Steuern im Zusammenhang mit den Kryptowährungen sind. Brunner bezweifelt, dass die Staatskasse von Boom profitieren wird. «Wieso sollte jemand in der Steuererklärung Bestände einer Währung deklarieren, die explizit von ihrer Anonymität lebt?» fragt er. Brunners Vermutung: Bei der ganzen Entwicklung Entwicklung handle es sich eher um ein hochriskantes Himmelfahrtskommando, «dem die Finma in Kürze einen Riegel schieben wird.» (cbe)
Luzern
https://steuern.lu.ch/-/media/Steuern/Dokumente/SteuerBulletin/2017/SteuerPraxis201720BitcoinundCo.pdf?la=de-CH
Zug
https://www.zg.ch/behoerden/finanzdirektion/steuerverwaltung/kryptowaehrungen