Zur Finanzierung der AHV soll die Mehrwertsteuer in den nächsten Jahren schrittweise um 1 Prozent angehoben werden. Das hat der Ständerat am Mittwoch beschlossen. Der Bundesrat verlangt 1,5 Mehrwertsteuerprozent zusätzlich.
Der Ständerat beschloss jedoch ein alternatives Konzept zur Stabilisierung der AHV-Finanzen. Unter anderem lehnte er es ab, die Beteiligung des Bundes an der AHV zu senken. Ein zusätzliches Mehrwertsteuerprozent reicht daher aus, das immer ungünstigere Verhältnis von Erwerbstätigen und Rentenbezügern auszugleichen. Per 2030 ist das Ergebnis ungefähr gleich.
Unter dem Strich steigt der Normalsatz von 8 auf 8,7 Prozent. Grund dafür ist, dass Ende 2017 die Zusatzfinanzierung für die Invalidenversicherung von 0,4 Prozentpunkten ausläuft. Gleichzeitig wird 0,1 Prozentpunkt für Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) fällig. Die übrigen 0,3 Prozentpunkte sollen gemäss Entscheid des Ständerats ab 2018 nahtlos zur AHV umgeleitet werden. Der Normalsatz würde damit vorerst bei 8 Prozent bleiben.
Eine weitere Erhöhung um 0,3 Prozent ist für 2021 vorgesehen, wenn das Rentenalter der Frauen jenem der Männer angeglichen ist. Ab 2025 würden noch einmal 0,4 Prozent erhoben. Insgesamt bringt das der AHV im Jahr 2030 voraussichtlich rund 3,63 Milliarden Franken ein, was für ein ausgeglichenes Kapitalkonto der AHV ausreicht.
Zur Erhöhung der Mehrwertsteuer ist eine Verfassungsänderung nötig, es kommt also in jedem Fall zu einer Abstimmung. Danach könnte auch noch gegen das Gesetz das Referendum ergriffen werden. (wst/sda)