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Diese Konsequenzen zieht der Bund aus dem Postauto-Skandal.

Der Bund passt sein Aufsichtssystem über subventionsberechtigte Transportunternehmen an. Ein Grund dafür sind die jahrelangen Subventionstricksereien bei Postauto. (Archivbild)
Nach Postauto-Skandal: Künftig will der Bund genauer kontrollieren, ob die Subventionsbestimmungen eingehalten werden.Bild: KEYSTONE

Welche Konsequenzen zieht der Bund aus dem Postauto-Skandal? 7 Fragen und Antworten

Ein neuer Bericht zeigt, wie das Bundesamt für Verkehr bei der Aufsicht der subventionierten Transportbetriebe versagt hat. Künftig will es genauer hinschauen. Was heisst das genau?
07.05.2019, 05:34
Sven Altermatt / ch media
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Deutlicher könnte sich Peter Füglistaler kaum ausdrücken. «Es war für uns ein Schock, der immer noch nachhallt», erklärt der Direktor des Bundesamts für Verkehr (BAV) am Montag an einer Medienkonferenz. Bevor alles aufgeflogen sei, hätte er sich nie vorstellen können, dass so etwas passiert; «dass ein staatseigenes Unternehmen dermassen auf Gewinn setzt.» Im Februar 2018 wurde bekannt: Die Postauto AG verschleierte mittels schwarzer Kassen jahrelang Gewinne und kassierte so ungerechtfertigt Subventionen.

Finanziell ist der Skandal seit Herbst 2018 erledigt. Postauto zahlte der öffentlichen Hand über 200 Millionen Franken an erschwindelten Subventionen zurück. Juristisch ist der Fall jedoch noch nicht abgeschlossen. Das Bundesamt für Polizei führt ein Verwaltungsstrafverfahren wegen Leistungsbetrugs, ermittelt wird unter anderem gegen den ehemaligen Postauto-Chef und dessen Finanzchef. Im schlimmsten Fall drohen fünf Jahre Gefängnis. BAV-Direktor Füglistaler meint lakonisch, leider dürfe er den Begriff «Betrug» nicht verwenden, ansonsten müsse er sich von den Anwälten der Betroffenen anhören, das sei ehrverletzend. «So etwas trage ich mit Fassung», sagt Füglistaler.

Vertrauen ist gut, Kontrolle besser

Auch das Bundesamt selbst muss Kritik einstecken: Es habe lange zu wenig genau hingeschaut und schliesslich zu spät reagiert, als seine Revisionsstelle die Missstände aufdecken konnte, finden Politiker aller Couleur. Im Winter forderte die Eidgenössische Finanzkontrolle das BAV dazu auf, bei Bestellungen im Regionalverkehr genauer hinzuschauen. Die Tricksereien bei Postauto hätten gezeigt, dass die derzeitigen Rechnungsprüfungen solches Tun nicht oder zu spät erkennen könnten.

Im März dieses Jahres geriet das BAV dann erneut in die Schlagzeilen. Das Bahnunternehmen BLS hatte wegen eines fehlerhaften Zinsglättungsmodells zu hohe Abgeltungen für Rollmaterial erhalten. Wieder lautete der Vorwurf, Füglistalers Behörde sei Hinweisen auf Fehler nicht oder zu wenig nachgegangen.

Nun zieht das BAV selbst die Konsequenzen. Laut Füglistaler hat der Postauto-Fall vielen die Augen geöffnet. Auch er habe zu spät realisiert, dass sich bei den subventionierten Verkehrsbetrieben ein Gewinndenken eingeschlichen habe. «Auch in Bereichen, in denen gar keine Gewinne erzielt werden dürfen.» Mit einer verstärkten Aufsicht will das BAV sicherstellen, dass die Transportunternehmen künftig Subventionen korrekt einsetzen und abrechnen – insgesamt geht es um 5.5 Milliarden Franken.

Doch was heisst das genau? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Welche Fehler muss sich der Bund vorwerfen lassen?

Die Beratungsgesellschaft BDO hat die subventionsrechtlichen Prüfungen im regionalen Personenverkehr durchleuchtet. Im nun veröffentlichten Bericht der Wirtschaftsprüfer kommt das BAV teilweise schlecht weg: Zwar seien die Prozesse in der Behörde an sich gut eingespielt und effizient. Doch insbesondere die Prüfungstiefe lasse bis dato zu wünschen übrig. Überspitzt formuliert, macht das BAV im Kern nicht mehr, als die erhaltene Jahresrechnung der Verkehrsbetriebe mit dem Budget abzugleichen.

Wie gut sind die Aufseher für ihren Job gerüstet?

Als wäre das noch nicht Kritik genug, decken die BDO-Prüfer auf: Viele BAV-Angestellte aus den zuständigen Fachbereichen, die den öffentlichen Verkehr aus dem Effeff kennen, fehlt es heute an «vertieftem Know-how in Rechnungslegung». Das aktuelle System lasse es zu, heisst es im externen Bericht, «dass auch weniger versierte Personen Rechnungsgenehmigungen vornehmen können». BAV-Chef Füglistaler beteuert, man wolle in die Qualifikation der Verantwortlichen investieren.

Warum hat das BAV seine Möglichkeiten nicht ausgeschöpft?

Vor einem Jahr erklärte das BAV noch: Die bestehenden Gesetze reichten nicht aus, um die Kontrollen auszubauen. Inzwischen räumt das Amt ein, dass dies nicht stimmt. So sind für das neue Aufsichtskonzept denn vorderhand auch keine gesetzlichen Anpassungen nötig. Das BAV hat seine Möglichkeiten bislang zu wenig ausgeschöpft, heisst das mit anderen Worten. Nachhilfe gibt es von den BDO-Prüfern. Die Behörde müsse ihren Prüfauftrag «umfassender verstehen, um die vom Gesetzgeber verlangte Rechnungsprüfung und Genehmigung sicherzustellen», schreiben sie in ihrem Bericht.

Rechnungsprüfungen wird es fortan nicht mehr geben. Warum?

Bislang lief es so: Verkehrsbetriebe, die Subventionen für den regionalen Personenverkehr vom Bund bekommen, erstellen eine spezielle Jahresrechnung. Darin sind alle Kosten und Erträge aufgeführt, die in diesem Bereich angefallen sind. Das BAV prüft die Rechnungen punktuell. Doch die Reports hätten «nur einen beschränkten Einblick in die Zahlen erlaubt», erklärt die Behörde nun. Deshalb werden solche Rechnungsprüfungen abgeschafft. Künftig liegt die Verantwortung für die Rechnung wie üblich beim Unternehmen (siehe Frage 7). Dafür will das BAV das Subventionswesen besser kontrollieren – Füglistaler sprach von einem modernen Controlling.

Was muss man sich unter einem modernen Controlling vorstellen?

Das BAV will verstärkt den effizienten Mitteleinsatz prüfen. Im Zentrum steht unter anderem die Frage, ob die Höhe der Subventionen korrekt ist. Konkret sollen etwa Abweichungen von Budget und Rechnung vertieft analysiert werden. Mit Benchmarks will das BAV die Unternehmen auch untereinander vergleichen. So dürften künftig also die Alarmglocken läuten, wenn ein Busbetrieb etwa für Reifen doppelt so viel bezahlt wie andere Unternehmen. Das neue Aufsichtskonzept wird ab diesem Jahr umgesetzt.

Und was unternimmt das BAV nun konkret?

Künftig wird das Amt doppelt so viele Kontrollen durchführen – neu 20 pro Jahr. Die Rollen werden strikt getrennt: Diejenigen Personen in den zuständigen Abteilungen, die Subventionen genehmigen, werden fortan nicht mehr prüfen, ob diese auch korrekt verwendet werden. Damit erreiche man das nötige Kontrollniveau, glaubt das BAV. Das Controlling der Fachbereiche wird ausserdem verstärkt durch vertiefte und risikoorientierte Prüfungen seitens der internen Revisionsstelle. Der Bundesrat hat dafür acht zusätzliche Stellen genehmigt.

Warum sind die Verkehrsbetriebe jetzt selbst für ihre Rechnungen verantwortlich?

Seit Jahren wird dem BAV vorgeworfen, es trage zu viele Hüte. So entwirft es Gesetze und überwacht gleichzeitig deren Umsetzung. Jetzt geht das Amt zumindest zu den Verkehrsbetrieben mehr auf Distanz. Künftig sind die Unternehmen alleine verantwortlich für die korrekte Rechnungsführung. Der Bund schreibt ihren externen Revisionsstellen vor, welche Prüfungen sie zwingend machen müssen. Dabei geht es etwa um die korrekte Verbuchung von Abgeltungen. Bei der Interpretation der Vorschriften werde künftig kein Spielraum mehr bleiben, beteuert das BAV. Zudem müssen die Unternehmen in einer Selbstdeklaration jährlich bestätigen, dass sie das Subventionsrecht einhalten.

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