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Coronavirus: Welche Massnahmen jetzt in der Schweiz gelten

Welche Massnahmen jetzt in der Schweiz gelten und welche bald folgen könnten

06.01.2021, 14:0006.01.2021, 15:59
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Bundesrat Alain Berset auf dem Weg zu einer Medienkonferenz des Bundesrates zur aktuellen Lage im Zusammenhang mit dem Coronavirus, am Mittwoch, 6. Januar 2021, in Bern. (KEYSTONE/Peter Klaunzer)
Federführend: Gesundheitsminister Berset.Bild: keystone

Der Bundesrat hat am Mittwoch an einer ausserordentlichen Sitzung das weitere Vorgehen gegen die Ausbreitung des Coronavirus diskutiert. Die Massnahmen vom 18. Dezember sollen bis Ende Februar verlängert werden. Schärfere nationale Regeln schickt der Bundesrat bei den Kantonen in die Vernehmlassung.

Ein Überblick:

Geltende Bestimmungen:

Hochgeklappte Tische stehen vor dem geschlossenen Restaurant "Les Pyrenees", am Donnerstag, 24. Dezember 2020, in Bern. (KEYSTONE/Peter Klaunzer)
Bild: keystone
  • Gastronomiebetriebe müssen geschlossen bleiben. Öffnen dürfen nur Take-aways, Schul- und Betriebskantinen sowie Hotelrestaurants für Hotelgäste. Auch Lieferdienste bleiben erlaubt. Ab dem kommenden Samstag dürfen auch Kantone mit einem Reproduktionswert (R-Wert) von unter 1 sowie einer 7-Tages-Inzidenz, die unter dem schweizerischen Durchschnitt liegt, keine Restaurants mehr öffnen. Diese Ausnahmeregelung hat der Bundesrat gestrichen.
  • Sämtliche Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen, so etwa Museen, Kinos, Bibliotheken, Casinos, botanische Gärten und Zoos. Kulturelle Aktivitäten in Kleingruppen und von unter 16-jährigen Kindern und Jugendlichen bleiben möglich, Anlässe mit Publikum sind weiterhin verboten.
  • In Läden dürfen sich noch wenige Menschen aufhalten. Massgebend ist die freie Fläche. Die Geschäfte müssen weiterhin Schutzkonzepte einhalten und wie bisher zwischen 19.00 Uhr und 06.00 Uhr schliessen.
  • Über Skigebiete entscheiden weiterhin die Kantone. Sie dürfen die Öffnung nur erlauben, wenn es die epidemiologische Lage zulässt und bei genügend Kapazitäten von Tests, Contact Tracing und Spitälern.

Massnahmen in Prüfung:

ZUM THEMATIK ARBEITEN IM HOME-OFFICE ALS SCHUTZMASSNAHME WAEHREND DER CORONA-PANDEMIE STELLEN WIR IHNEN FOLGENDES NEUES BILD ZUR VERFUEGUNG. WEITERE BILDER FINDEN SIE AUF visual.keystone-sda.ch --- Ei ...
Bild: keystone
  • Einführung einer Pflicht zu Home-Office. Seit Oktober gilt Home-Office als Empfehlung. Einzig der Kanton Thurgau hat seit Mitte Dezember eine Home-Office-Pflicht.
  • Weitergehende Massnahmen am Arbeitsplatz.
  • Schliessung von Läden, die nicht Güter des täglichen Bedarfs verkaufen, wie dies bei der ersten Welle im Frühling der Fall war.
  • Einschränkungen von Menschenansammlungen und privaten Veranstaltungen. Heute sind spontane Versammlungen im öffentlichen Raum mit mehr als 15 Personen verboten. An Treffen im Freundes- und Familienkreis dürfen maximal 10 Personen teilnehmen. Bei der Anzahl Teilnehmenden werden Kinder mitgezählt.
  • Erhöhter Schutz besonders gefährdeter Personen.
  • Die Kantone sollen sich überlegen, welche Massnahmen in den obligatorischen Schulen getroffen werden könnten, falls zusätzliche Massnahmen unumgänglich werden sollten.

(aeg/sda)

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Eine über 90-jährige Frau wird als erste Person im Kanton Luzern und als eine der ersten Personen der Schweiz mit dem Impfstoff von Pfizer/Biontech gegen Corona geimpft, in einem Pflegeheim im Kanton Luzern, am Mittwoch, 23. Dezember 2020. (KEYSTONE/Urs Flüeler)
quelle: keystone / urs flueeler
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33 Kommentare
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JuDeMi
06.01.2021 14:32registriert Dezember 2020
Es hat sich, bis auf die Ausnahmen welche einige Kantone mit tiefem R-Wert geltend machen konnten, gar nichts geändert. Eine Verschärfung wird es zudem nicht geben solange die Zahlen nicht wieder extrem steigen.
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