Ein Gericht in Deutschland hat zehn Jahre nach dem Auffliegen des VW-Dieselskandals vier frühere Manager und Ingenieure wegen Betrugs schuldig gesprochen. In vielen Ländern gab es in den letzten Jahr für die Kundschaft Genugtuung. Weltweit erhielten zahlreiche Kundinnen und Kunden Entschädigungen von VW; in Österreich zum Beispiel konnten die Kläger pro VW-Fahrzeug eine Entschädigung von rund 2000 Euro mittels einer Sammelklage erstreiten.
Der VW-Skandal hat in den letzten Jahren auch die Schweiz beschäftigt. Hierzulande ging die Kundschaft aber leer aus. Die rund 175'000 Schweizer Autofahrerinnen und Autofahrer, die vom Dieselskandal betroffen waren, erhielten 2017 vom VW-Generalimporteur Amag lediglich ein Geschenkpaket. Darin enthalten: Ein 100-Franken-Gutschein für den nächsten Service, ein kleines Sackmesser, ein Schlüsselanhänger, ein Etui und eine Broschüre. Das Paket sei «eine rein schweizerische, freiwillige Goodwill-Aktion seitens des Markenpartners und der Amag», sagte ein Amag-Sprecher damals.
«Dieses Geschenkpaket ist ein Hohn für die betroffenen Kunden», sagte Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz. Sie ist heute noch im gleichen Amt tätig und kämpft weiterhin für die Rechte der hiesigen Kundschaft. Im Mittelpunkt steht dabei die Tatsache, dass hierzulande keine Sammelklagen möglich sind. Die Stiftung für Konsumentenschutz hatte 2017 für 6000 Schweizer Autohalter Schadenersatz eingeklagt, doch das Bundesgericht ging nicht darauf ein.
Politisch hat sich seitdem nicht viel getan. Schon 2013, zwei Jahre vor diesem VW-Skandal, beauftragte das Parlament den Bundesrat, die Sammelklage auch hier zu ermöglichen. Jahrelang passierte aber nichts, bis im vergangenen März zum ersten Mal eine Vorlage im Nationalrat beraten wurde. «Es ist keine strenge Vorlage, die wichtigsten Zähne wurden ihr gezogen», sagte Stalder im Vorfeld bereits resigniert. Selbst diese harmlose Vorlage wurde klar abgelehnt. Zur Freude des Wirtschaftsdachverbands Economiesuisse. Die Vorlage hätte in Wahrheit «einen tiefgreifenden Paradigmenwechsel im Schweizer Rechtssystem bewirkt und eine Entwicklung in Gang gesetzt, die vor allem eine Klageindustrie nach ausländischem Vorbild begünstigt hätte», teilte Economiesuisse mit.
Die Diskussion ist allerdings noch nicht vorbei. Die Rechtskommission des Ständerats hätte die Vorlage bereits Anfang April beraten sollen, doch sie hat beschlossen, vor der Debatte zur Vorlage zum kollektiven Rechtsschutz internationale Expertinnen und Experten anzuhören. Sie hat nun von der Bundesverwaltung zusätzliche Informationen verlangt. Die Kleine Kammer kann damit frühstens in der Herbstsession über das Geschäft befinden. Verweigert auch der Ständerat die Zustimmung, ist die Vorlage endgültig vom Tisch – das ist angesichts der politischen Mehrheiten im Ständerat das wahrscheinlichste Szenario. (aargauerzeitung.ch)
Unser bürgerliches Parlament schützt lieber Unternehmen gegen berechtigte Sammelnklagen, als sich in dieser Sache auf die Seite des Volkes zu stellen und uns dieses Instrument zu geben.
Wieder mal ein Paradabeispiel dafür, wie sehr die selbst ernannte Partei für das Volk namens SVP wirklich Politik fürs Volk macht.
Der deutsche Staat hat also kassiert, obwohl er bei der Zertifizierung versagt hat, der Konsument hat ein zertifiziertes Produkt, welches nicht dem entspricht, was er gekauft hat und der VR ist raus…
Gut, werden die Verantwortlichen jetzt angepackt!